Hallo,
ich zahle monatlich einen Betrag von 4% der BBG in eine Pensionskasse ein und kann dies dann im Alter entweder als monatliche Rente oder Kapitalzahlung in Anspruch nehmen. Hieraus fallen derzeit keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Gilt dies im Falle einer vorzeitigen Rente ab 63 Jahre als Hinzuverdienst das angerechnet wird?
Kann ich die Anrechnung umgehen, wenn ich die Auszahlung erst ab dem Alter 67 Jahre beginnen lasse?
Ist es relevant, ob ich die Auszahlung als monatlichen Betrag oder als Einmalzahlung wähle?
Hallo Udo,
Wird das angesparte Kapital im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung als monatliche Rente oder als Einmalzahlung ausgezahlt, werden die Zahlungen hieraus nicht als Hinzuverdienst im Sinne des § 34 SGB VI bei Ihrer vorgezogenen Altersrente berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ist es relevant, ob ich die Auszahlung als monatlichen Betrag oder als Einmalzahlung wähle?
Aus aktueller Gesetzeslage betrachtet gibt es beim Krankenkassenbeitrag einen Unterschied.
Ist aber nur relevant, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und deshalb einen mtl. Freibetrag von 164,50 EUR (Stand 2021) für die Betriebsrente haben.
Eine Einmalzahlung wird durch zehn Jahre und dann durch 12 Monate geteilt, hieraus ergibt sich der mtl. Beitrag.
Dies kann dann ungünstiger sein, als die monatliche Auszahlung.