Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ufdush,
grundsätzlich darf jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und in Deutschland lebt, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Allerdings nicht, wenn gleichzeitig Pflichtbeiträge (z. B. aus einer Beschäftigung, einem Minijob, aus einer Sozialleistung wie Arbeitslosengeld, Kranken- oder Übergangsgeld oder aus einer nicht erwerbsmässigen Pflegetätigkeit) gezahlt werden.
Als Beitrag kann jeder beliebige Betrag zwischen z. Zt. 83,70 Euro (Mindesbeitrag) und 1246,20 Euro (Höchstbeitrag 2019) bzw. 1283,40 Euro (Höchstbeitrag 2020) monatlich gezahlt werden. Je höher der monatliche Beitrag, desto höher die dadurch erzielte Rentensteigerung.
Zahlen Sie für 12 Monate den Mindestbeitrag von 83,70 Euro (x 12 = 1004,40 Euro), so steigern Sie die monatliche Rente zur Zeit um 4,59 Euro.
Zahlen Sie für 12 Monate den Höchstbeitrag von 1246,20 Euro (x 12 = 14954,40 Euro), so steigern Sie die monatliche Rente zur Zeit um 68,31 Euro.
Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen muss beantragt werden (Antragsformular V0060). Beiträge für das Jahr 2019 müssen bis spätestens 31.03.2020 gezahlt (beantragt) werden!
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