Es wird nicht deutlich, was Sie unter Sonderbeiträgen verstehen.
Jedenfalls ist es so, dass die Entgeltpunkte für Beiträge nach den Bewertungsgrößen des Entrichtungsjahres ermittelt werden (Vergleichsgröße Durchschnittsentgelt des Entrichtungsjahres). Es ist also grundsätzlich egal, wann im Laufe des Jahres Sie die Beiträge zahlen.
Die gezahlten Beiträge nehmen dann an der jährlichen Rentenerhöhung teil. Insofern erhöht sich der resultierende Rentenbetrag für ALLE Entgeltpunkte zum 01.07. des jeweiligen Jahres.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam