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Experten-Antwort

Einzahlung freiwillig

von Mike25.09.2014 | 22:36
1697 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an Alle, vorweg ich bin 63 und arbeite noch....Jetzt bietet mir mein Arbeitgeber an, gegen eine Abfindung ,mein Arbeitsverhältnis zu beenden. Was raten Sie mir zu tun? Angebot annehmen? Arbeitslos melden? Kann ich durch freiweillige Beitragzahlung meinen Rentenanspruch erhöhen? ich bin ein wenig ratlos auch deswegen weil ich noch nie erwerbslos war und seit 1965 in einem Arbeitsverhältnis stehe - nur unterbrochen durch einen erfolgreichen Fachschulbesuch - danke im Voraus. Mike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

wie User „seba“ vermute auch ich, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber das Angebot mit Blick auf die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte unterbreitet hat. Ob dieses Angebot für Sie letztlich attraktiv ist, kann ich von hier aus allerdings nicht beurteilen. Insoweit ist es mir auch nicht möglich, eine entsprechende Empfehlung abzugeben.

Sie sollten sich daher - wie bereits von User „Bella“ empfohlen - vor einer entsprechenden Entscheidung persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen. Wo sich Ihre nächstgelegene Beratungsstelle befindet, erfahren Sie übrigens in der Beratungsstellensuche auf dieser Seite.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Sebaam 26.09.2014 | 00:40
Seit dem 1. Juli 2014 können Versicherte nach 45 Jahren Beitragszahlung schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Ich denke deswegen kam das Angebot von ihrem Arbeitsgeber...
Bellaam 26.09.2014 | 07:00
Lassen Sie sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Dt. RV beraten, BEVOR Sie das Angebot annehmen!
Mikeam 26.09.2014 | 19:16
Hallo Zusammen, Guten Abend Allerseits, vielen Dank für Ihre ereundliche Einlassung auf mein Anliegen. Ja, ich werde die Beratungsstelle aufsuchen und dort um Auskunft bitten. Schönes WE - viele Grüsse Mike
Mikeam 26.09.2014 | 19:16
Hallo Zusammen, Guten Abend Allerseits, vielen Dank für Ihre ereundliche Einlassung auf mein Anliegen. Ja, ich werde die Beratungsstelle aufsuchen und dort um Auskunft bitten. Schönes WE - viele Grüsse Mike
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