Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

einzahlung Rentenkasse

von Pitter us Kölle25.01.2009 | 09:30
1692 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mein Arbeitgeber möchte mir wenn ich mit 63 in Rente gehen würde mir den Verlust von 7,2 bis 65 zahlen, und auch noch in die Rentenkasse als ob ich bis 65 gearbeitet hätte sodas ich keinerlei Verlust hätte. Frage Besteht da eine Rechtliche grundlage? Bin 61 Jahre alt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Einzahlung von Beiträgen, die den Abschlag von 7,2 % ausgleichen sollen, ist möglich (durch Sie oder durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Abfindung). Rechtliche Grundlage dafür ist der § 187a SGB VI.

Sie können die Höhe der dafür erforderlichen Beiträge bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

1 Antworten

Schiko.am 26.01.2009 | 12:24
Dies ist grundsätzlich möglich, auch durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Abfindung bis zur Vollendung des 65 vielleicht auch länger wegen Rente erst mit 67 Jahren. Die Augleichszahlung es relativ hoch. Die Rentierlichkeit hängt natürlich auch von der Dauer der späteren Renten- zeit ab. Bedenken Sie aber auch, diese Beitragsleistung durch den AG. mindert na- türlich den Abfindungsbetrag entsprechend, der Betrag könnte ja verzins- lich angelegt werden. Es muss zunächst eine Rentenauskunft bei der zuständigen Rentenstelle an- gefordert werden bevor Sie diesen Weg gehen. Versuche mal dies mit einen erfundenen Beispiel finanziell zu beleuchten. 63 Jahre werden Sie im April alt und es soll die Ausgleichszahlung für 24 Monate erfolgen. Die ungekürzte Rente würde mit 65. Jahren angenommen 60 EP. betragen, bei derzeit 26.56 Rentenwert je Entgeltpunkt 1.593,60 Euro. Bei 7,2% Abschlag eine verminderte Rente um 114,74 auf 1.478,86 Durch Kürzung um 7,2 % ergibt sich ein Zugangsfaktor von 0,9280 . Euro 114,74 : 26,56 ergeben 4,32 %. Wiederum, 4,32 x 30879 Durchschnittsverdienst 2009 x 19,90 % sind 26.546,06 Beitrag : 0,9280 Faktor x 100 28.605,66 Ausgleichszahlung. Damit werden 1.376,88 Rentenverlust im Jahr aufgefangen. In 20,78 Jahren x 1.376,88 komme ich auf 28.611,57. -ohne mein Obligo- Mit freundlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026