Hallo,
bin absoluter laie auf dem Gebiet, das mal vorneweg.
Kann ein AG für einen AN für jahr die Rentenbeiträge ( AN und AG Anteil ) einzahlen, damit der Arbeitnehmer ein Jahr früher in Rente geht?
Wenn ja, was muss man dabei beachten?
Kurz und bündig: Nein!
Und etwas ausführlicher:
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen für den Bezug der Rente 1 Jahr früher erfüllt sind (z.B. wenn mit 64 Jahren und x Monaten insgesamt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen - dann muß ja nicht mehr bis zur Regelaltersrente gewartet werden, sondern es kann eben eine Rente für langjährig Versicherte bezogen werden), dann könnte der Arbeitgeber einen entsprechenden Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung (3,6 % bei einem Jahr früheren Rentenbezug) an die Rentenversicherung zahlen.
Aber Beiträge für das "verlorengegangene" Jahr Beschäftigung und daraus resultierender geringerer Rente sind nicht möglich!
Hallo,
bin absoluter laie auf dem Gebiet, das mal vorneweg.
Kann ein AG für einen AN für jahr die Rentenbeiträge ( AN und AG Anteil ) einzahlen, damit der Arbeitnehmer ein Jahr früher in Rente geht?
Wenn ja, was muss man dabei beachten?
der AG kann den AN gerne unter lohnfortzahlung zu hause sitzen lassen um das jahr zu überbrücken. sowas nennt man monatliche ratierliche abfindung.
wenn die rentenrechtlichen zugangsvoraussetzungen bereits erfüllt sind muß kein rv-beitrag mehr abgeführt werden.
kv-beitrag vermutlich als freiwillig versicherter mit der zuständigen krankenkasse abstimmen.
viel erfolg und gruß f.