Einzahlung voller Rentenbeitrag

von
Theodor Groffmann

Hallo,
bin absoluter laie auf dem Gebiet, das mal vorneweg.
Kann ein AG für einen AN für jahr die Rentenbeiträge ( AN und AG Anteil ) einzahlen, damit der Arbeitnehmer ein Jahr früher in Rente geht?
Wenn ja, was muss man dabei beachten?

von
egal (der erste)

Kurz und bündig: Nein!

von
egal (der erste)

Und etwas ausführlicher:
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen für den Bezug der Rente 1 Jahr früher erfüllt sind (z.B. wenn mit 64 Jahren und x Monaten insgesamt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen - dann muß ja nicht mehr bis zur Regelaltersrente gewartet werden, sondern es kann eben eine Rente für langjährig Versicherte bezogen werden), dann könnte der Arbeitgeber einen entsprechenden Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung (3,6 % bei einem Jahr früheren Rentenbezug) an die Rentenversicherung zahlen.

Aber Beiträge für das "verlorengegangene" Jahr Beschäftigung und daraus resultierender geringerer Rente sind nicht möglich!

von
frührentner

Zitiert von: Theodor Groffmann

Hallo,
bin absoluter laie auf dem Gebiet, das mal vorneweg.
Kann ein AG für einen AN für jahr die Rentenbeiträge ( AN und AG Anteil ) einzahlen, damit der Arbeitnehmer ein Jahr früher in Rente geht?
Wenn ja, was muss man dabei beachten?

der AG kann den AN gerne unter lohnfortzahlung zu hause sitzen lassen um das jahr zu überbrücken. sowas nennt man monatliche ratierliche abfindung.
wenn die rentenrechtlichen zugangsvoraussetzungen bereits erfüllt sind muß kein rv-beitrag mehr abgeführt werden.
kv-beitrag vermutlich als freiwillig versicherter mit der zuständigen krankenkasse abstimmen.

viel erfolg und gruß f.

Experten-Antwort

Ihre Frage wurde durch "egal (der erste)" aus meiner Sicht bereits beantwortet.

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