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Experten-Antwort

Einzahlung zum Ausgleich der Rentenabschläge

von Thomas Boleck02.10.2019 | 12:33
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2 Antworten

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Hallo, ich bin 60 Jahre alt und bis zum März 2020 in einer Transfergesellschaft. Ich möchte gerne eine Einzahlung zum Ausgleich meiner Rentenminderung machen. Kann ich das auch machen, wenn ich die 35-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt habe? Mir fehlen noch 11 Monate (Stand: 03/2019) bei der 35-jährigen Wartezeit. Somit werde ich diese im Februar 2020 erfüllen. Ich möchte jedoch bereits im Jahr 2019 die Einzahlung machen, da ich die steuerlichen Effekte nutzen möchte. Mir ist gesagt worden, dass ich keine Einzahlung machen kann. Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Boleck,

Die Rentenminderung durch Abschläge bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente kann ganz oder teilweise durch die Sonderzahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Eine Ausgleichszahlung ist ab Vollendung des 50. Lebensjahres möglich. Die voraussichtliche Höhe der auszugleichenden Rentenminderung ergibt sich aus einer besonderen Rentenauskunft, die unter Angabe des gewünschten Rentenbeginns beantragt werden muss.

Eine Ausgleichszahlung für die Rentenminderung ist jedoch nur möglich, wenn bis zum beabsichtigten Rentenbeginn einer vorzeitigen Altersrente die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt werden kann.

Sie haben angegeben, dass Sie 60 Jahre alt sind und im Februar 2020 die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben. Beantragen Sie daher 2019 noch eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung ( Formular V0210), damit Sie 2019 noch einzahlen können. Diese Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.

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1 Antworten

DRVam 02.10.2019 | 12:51
Einfach die Suchfunktion nutzen und schon haben Sie Ihre Antwort. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/ausgleic…
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