Hallo Thomas Boleck,
die errechnete Beitragssumme gilt bei Zahlung innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Bescheides. Danach oder bei Teilzahlungen ergeben sich andere Werte. Für weitere Zahlungen ist ein neuer Antrag aber nicht erforderlich. Falls Sie einen vollständigen Ausgleich anstreben, können Sie eine neue Auskunft mit den aktuellen Werten anfordern (Vordrucke V0210 + V0211):
https://deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.pdf;jsessionid=F8421A3275C3F24BBF1BA5B23A628187.delivery1-8-replication?__blob=publicationFile&v=4
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0211.pdf;jsessionid=98149AD5EEF5807424F737CCA30305DD.delivery2-2-replication?__blob=publicationFile&v=4