Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres deutschen Rentenversicherungsträgers. Dort wird Ihnen der Mitarbeiter Informationen bzgl. des mit der Schweiz bestehenden Sozialversicherungsabkommens erteilen und Ihre Frage nach der Möglichkeit einer Beitragserstattung klären bzw. von den Kollegen der Sachbearbeitung, die für das mit der Schweiz bestehende Sozialversicherungsabkommen zuständig sind, klären lassen.