Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Einzug eines neuen Lebenspartners, Mietanrechnung?

von Mogli20.01.2021 | 16:46
105 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin noch berufstätig und erhalte eine Hinterbliebenen Rente.Nachdem ich nun einen neuen Lebenspartner (gleiche persönliche Situation)gefunden habe, überlegen wir unsere Haushalte zusammen zulegen. Er zieht in mein Eigenheim und meldet bei mir den 1. Wohnsitz an, seine alter Wohnung würde er aus beruflichen Gründen als 2. Wohnsitz ummelden. Meine Frage lautet: Wird mir mit dem Einzug eine Mieteinnahme angerechnet und somit meine Hinterbliebenenrente gekürzt? Im Voraus vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mogli,

in sogenannten Neufällen sind grundsätzlich auch Mieteinnahmen als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt aber auch dann nur für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die steuerrechtlich nach § 21 EStG zu versteuern sind und im Einkommensteuerbescheid als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ ausgewiesen sind.

Weitere Hinweise rund um das Thema Einkommensanrechnung (auch zur Unterscheidung von sog. Alt- und Neufällen) finden Sie in der Broschüre „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=9 herunterladen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

DRVam 20.01.2021 | 17:18
Nein!
Wilde Eheam 20.01.2021 | 19:16
Ich verstehe ehrlich gesagt Ihre Frage nicht (und die Expertenantwort auch nicht). Sie wollen also (als verwitwete Person, Bezug von Witwe*r-Rente) mit einem Lebenspartner*in zusammenziehen, bzw. in Ihr Eigenheim aufnehmen... Sie heiraten nicht, Ihr Bezug von Witwenrente bleibt also bestehen. Wer sollte Ihnen denn "verbieten", mit Ihren "Neuen" zusammenzuleben? Es gibt doch kein Gesetz, dass man vom (nicht ehelichen) Partner in wilder Ehe Miete verlangen muss, oder?!? Man kann doch Zusammenleben mit wem man will und solange man will?
W°lfgangam 20.01.2021 | 19:22
1x 'klicken' reicht ...und etwas warten (3-10 sec.), bis die Antwort im Forum verifiziert erscheint ;-) Ansonsten ist Ihre Antwort zutreffend. Gruß w.
Mogliam 21.01.2021 | 20:19
Bedanke mich herzlich für die Antworten
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026