Grundsätzlich wurden die Original-Versicherungskarten nach der Aufrechnung bei den Gemeinden oder Versicherungsämtern an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet, der die Karten dann bei sich aufbewahrte. Die Versicherten erhielten stattdessen eine Aufrechnungsbescheinigung, in der die entsprechenden Eintragungen (Entgelt, Zeitraum, Arbeitgeber usw.) vermerkt waren.
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung, wie bei den Rentenversicherungsträgern mit den Versicherungskarten verfahren wurde. So werden z.B. die Karten noch im Original aufbewahrt, oder der Inhalt wurde geprüft, gespeichert und anschließend vernichtet oder die Karten wurden digitalisiert.
Sofern Sie keine Aufrechnungsbescheinigung über die fragliche Zeit haben (wie Wolfgang bereits erwähnte, wurden die Karten 1972/1973 teilweise nicht mehr aufgerechnet) und auch die Krankenkassen in ihren Mitgliederlisten die fragliche Zeit nicht aufgeführt haben, wird es schwierig sein, das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses und die entsprechende Beitragszahlung nachzuweisen.