Der Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung für Kinderlose richtet sich ausschließlich an den Nachweis der Elterneigenschaft. Der Grund der Kinderlosigkeit ist ausdrücklich per Gesetzgebung ohne Bedeutung. Ihr individuelles Empfinden mag nachvollziehbar sein, lässt aber keine Optionen für Abweichungen vom geltenden Recht eröffnen.