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Elterngeld / -Zeit: komplexes Problem

von doc14.05.2008 | 01:00
1491 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Hier die sehr komplexe Ausgangssituation, Fragen s.u.: Frau, verheiratet, ist seit WS2004/5 Studentin im Urlaubssemester wg. Geburten 8-2004 und 12-2005. Drittes Kind wird 6-2008 geboren. KV familienversichert. Ehemann, freiwillig versichert, Arzt in Weiterbildung (AVR2b) in Ärzteversorgung WestfalenLippe (rechnet nur "totale" Erziehungszeiten an), geht zum 1.7. für 24 Monate in Elternzeit, beantragt 12 Monate Elterngeld (Höchstsatz plus Geschwisterzuschlag). Planung: Ehemann arbeitet nach Auslaufen des ElternGELDES Teilzeit für anderen Arbeitgeber wg. Umzug oder gelegentliche Honorartätigkeit. Ehefrau (nimmt 2 "Vätermonate"), beendet Studium mit Urlaubssemesterende 9-2008 ((oder3-2009)) beginnt 5-2009 Referendariat. Stand: Arbeitgeber Mann ist informiert, Ärzteversorgung muss über Erziehungszeit informiert werden Fragen: 1). Muss die gesetzliche Rentenversicherung der Ehefrau schon informiert werden? 2). Wird die freiwillige Krankenversicherung mit Mindestbeitrag fortlaufen bis erste Teilzeittätigkeit mit Versicherungspflicht? Wie lang (in Tagen) muss diese mindestens sein? Verdienst? Ist ab 1.7.2008 die Studentin evtl. Hauptversicherte und Ehemann mitversichert? (Wenn ja: Was würde ggf. bei Beginn einer pkv bei Referendariat 1-2009 passieren?) 3). Muss der Arbeitgeber eine externe Nebenbeschäüftigung erlauben? 4). Weihnachtsgeld müsste doch weiterbezahlt werden, oder? 5). Falls der Ehemann im Verlaufe des 2. Elternzeitjahres am neuen weit entfernten Wohnort eine neue Weiterbildungsstelle findet: Wie muss er vorgehen? Kündigung, vorzeitige Elternzeitbeendigung (nur falls größer 30 Wochenstunden) Wie? Da ich bisher keinen kompetenten Ansprechpartner für diese Kombination finden konnte, würde ich mich sehr über jeden Hinweis freuen! DANKE

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Fragen zur Krankenversicherung können in diesem Forum nicht beantwortet werden. Bzgl. einer evtl. Aufteilung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen.

1 Antworten

michaelam 14.05.2008 | 08:21
Falsches Forum. Dies ist ein Forum der GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG! Wer soll ihnen hier auf diese Fragen eine Antwort geben. Wegen der Krankenversicherung müssen Sie sich schon an die Krankenkasse wenden!
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