Hallo Geraldinchen,
Sie erhalten für die ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes Kindererziehungszeiten angerechnet (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und diese Zeiten Ihnen zuzuordnen sind). In dieser Zeit werden für Sie Pflichtbeiträge vom Staat gezahlt und diese Zeiten zählen bei der Prüfung der EM-Rente als "Zeiten einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit". Die Vormerkung der Kindererziehungszeiten können Sie mit dem Formular V0800 bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0800.pdf?__blob=publicationFile&v=32