Schönen Guten Tag zusammen,
ich habe mich zwar jetzt schon durch diverse Beiträge geklickt. Auch habe ich einen beachtlichen Stapel von Merkblättern vor mir liegen. Trotzdem scheine ich zu blöd zu sein, so dass ich gerne mal das Forum hier befragen möchte:
Also, meine Frau ist Landes-Beamtin, ich bin Angestellter im TÖVD Bund.
Zu unserer Tochter, die 3,5 Jahre als ist, haben wir am 16.02.2009 noch ein Mädel bekommen. Meine Frau nimmt 1 Jahr Elternzeit und bleibt komplett zu Hause. Danach geht sie in Teilzeit arbeiten.
Beim ersten Kind haben wir die Kindererziehungszeiten und die Berücksichtigungszeiten zum größten Teil auf mich verteilt. Nun stellt sich die Frage, ob wir dies wieder tun.
Laut Merkblatt des LBV ist die Elternzeit (ohne Teilzeit) nicht ruhegehaltfähig, so dass dort auch keine Kindererziehungszuschläge oder Kindererziehungsergänzungszuschläge an die Frau gehen. Spricht dafür, wieder alles auf mich zu schieben.
Meine Frage ist nun aber, ob das eine Jahr ohne Ruhegehalt für die Pensionansprüche kompensiert werden muss?
Mir geht es da eher um die zeitliche Sicht. Die betragsmäßige Erhöhung hab ich so ansatzweise verstanden. Im Kurzen kann es bei meiner Frau zu einer Kappung kommen wenn die 71,75 % erreicht sind. Bei mir nicht.
Mir geht es um das Jahr. Was muss meine Frau machen, damit sie ganz normal bei Erreichen des "Pensionsalters" aufhören kann ohne Verluste wegen des fehlenden Jahres zu haben?
Viel Text, weil verwirrt und müde! Ich danke im Voraus!