Merkblatt
URLAUB OHNE DIENSTBEZÜGE
1 Rechtsgrundlagen
Beamtinnen und Beamte können aus folgenden Gründen auf Antrag ohne Dienstbezüge beurlaubt werden:
(...)
- wegen Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 19 a - f Urlaubsverordnung - UrlVO)(...)
Welche Form des beantragten/genehmigten Fernbleibens vom Dienst sollte es denn sonst auch sein, außer einer Beurlaubung ? ...nun ist aber gut ;-)
Gruß
w.