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Experten-Antwort

Elternzeit in der Altersteilzeit (Blockmodell)

von geronimo09.07.2019 | 20:11
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3 Antworten

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Ich befinde mich seit über einem Jahr in der ATZ (Blockmodell über insgesamt 8 Jahre = 2x4). Aufgrund der Geburt eines Kindes habe ich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 jeweils 23 Arbeitstage (zum Beispiel 16.08. - 15.09.; d.h. keinen vollen Monat!) beantragt und auch genehmigt bekommen. Jetzt kommt aber mein Arbeitgeber auf die Idee, dass der ATZ-Vertrag angepasst, d.h. verlängert werden müsste weil ich in dieser Zeit keine Vorleistung für die Freistellungsphase erbringe. Damit würde ich dann auch (zwangsweise!) 3 Monate später in die Rente gehen! Ich bin der Ansicht, dass ich die Vorleistung sehr wohl erbringe, denn ich verzichte ja auch auf Gehalt/Lohn. Desweiteren lege ich Wert auf eine diskrimierungsfreie Behandlung, denn wie würde wohl ein 50%-ATZler über die Geasmtlaufzeit von 8 Jahren behandelt werden? Dürfte dieser dann auch erst 3 Monate später in Rente gehen? Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo geronimo,

wie die Vorredner bereits darlegten, handelt es sich hierbei nicht um eine rentenrechtliche, sondern eine arbeitsrechtliche Frage. Bitte besprechen Sie dies ggfls. mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

ATZam 09.07.2019 | 20:14
Das ist eine arbeitsrechtliche und keine rentenrechtliche Frage. Der Rentenversicherung ist es gleichgültig, wenn Sie Ihre Rente erst 3 Monate später beantragen.
W°lfgangam 09.07.2019 | 21:51
Hallo geronimo, Sie haben eine Gesamt-ATZ von 8 Jahren (Arbeitszeit!) vereinbart. Bei Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, Sie schulden dem AG die ruhende Zeit, um überhaupt auf die vereinbarten 8 Jahre zu kommen. Man kann die ATZ vertraglich verkürzen/begrenzen auf das anvisierte Ausstiegsdatum (sofern nicht schon die passive Phase läuft), man kann/muss sie verlängern und die Mitte der aktiven Zeit verschiebt sich um die Hälfte. Rentenrechtlich hätten Sie bei Verlängerung den Vorteil, eine etwas höhere Rente erwarten zu können - grundsätzlich vielleicht den Vorteil, dass in der ATZ-Phase bis zum (verlängerten) Ende das Entgelt höher ausfällt, als die 3 Monate vorher schon einsetzende Rente. 1,5 Monate mehr aktive Beschäftigungsphase ...tzzz, und weit vor dem Rentenaltersbeginn schon zu Hause - ich glaube, dass schaffen Sie auch noch, nachdem Sie sich vorübergehend mit artfremder Tätigkeit (Windeljonglieren und Aufzucht von Minderjährigen) willentlich Ihrem vertraglichen Arbeitsverhältnis entzogen haben ;-)) MANN, da fragt man doch vorher nach, welche Auswirkungen das auf das bestehende Vertragsverhältnis hat ... Sind Sie mit dem Hinweis Ihres Arbeitgebers nicht zufrieden/keine Einigung erzielbar, können Sie das nur arbeitsrechtlich klären - nicht in einem Rentenforum. Gruß w. PS: Haben Sie nicht bereits vor rd. 4 Monaten entsprechende Hinweise zu dieser Frage erhalten? https://www.aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/Fachthe…
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