Zitiert von: KSC
Somit steigern Sie mit jedem Jahr versicherten Minijob die spätere Rente um knapp 1€, zahlen aber eben auch die 3,6% vom Lohn.
Ergänzend:
bei eigenem Minijobbeitrag im Jahr von rd. 200 € (16,20 € *12) ...uihjuijuh.
Die einen sagen so, die anderen so, ob das mal in ferner Zukunft richtig/falsch gewesen sein könnte - wenn die Pflichtbeiträge die 'nur' Berücksichtigungszeit _nach_ den 1. drei Jahren Pflichtbeitragszeit als vollwertige Beitragszeiten 'überschreiben'.
Aktuell würde ich sagen: Pflichtbeiträge sind Pflichtbeiträge, auch wenn jetzt noch in Elternzeit und sowie die 3 Jahre Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung nach der Geburt anzurechnen sind. Frage nur, was passiert nach Ablauf dieser 3 Jahre, wenn auf die Versicherungspflicht im (weiter bestehenden) Minijob verzichtet worden ist/keine Rückkehr in die Hauptbeschäftigung erfolgt <- da gibt es zunächst keine Rückkehr in die Versicherungspflicht in diesem Minijob, um weiterhin Pflichtbeiträge zu generieren.
Rein aus 'Sicherheitsgedanken' (man weiß nie, was morgen passiert im eigenen Versicherungskonto/den geplanten/erwarteten Versicherungszeiten) Versicherungspflicht bestehen lassen.
Gruß
w.