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Experten-Antwort

Elternzeit, Minijob, RV

von J. Z.20.12.2021 | 12:10
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Hallo, Ich befinde mich noch bis 7/22 in Elternzeit, werde aber ab 1/22 bei meinem Arbeitgeber auf 450€ Basis wieder anfangen zu arbeiten. Macht es Sinn in die RV einzuzahlen oder wird das über die Kindererziehungszeit abgedeckt und ich würde dann doppelt zahlen bzw es doppelt angerechnet werden? So dass die Befreiung Sinn macht. Vielen Dank für die Beantwortung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo J. Z.,

derjenige Elternteil, der die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet bekommt, erwirbt in dieser Zeit Pflichtbeitragszeiten.

Aus einem parallelen Minijob können keine weiteren Beitragsmonate erzielt werden. Es würde sich lediglich minimal auf die Rentenhöhe auswirken, wenn aus dem Minijob Beitragsanteile als Arbeitnehmer gezahlt würden.

Die Entscheidung über die Beitragszahlung oder Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in einem Minijob gilt für diesen Minijob auf Dauer.

Sobald Ihr Verdienst die Minijob-Grenze übersteigt, werden wieder Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen.

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4 Antworten

KSCam 20.12.2021 | 19:29
Ist in der Praxis relativ egal was Sie machen. Denn die Berücksichtigungszeit geht bis das Kind 10 Jahre alt ist und diese Jahre zählen zeitlich auch mit. Somit steigern Sie mit jedem Jahr versicherten Minijob die spätere Rente um knapp 1€, zahlen aber eben auch die 3,6% vom Lohn. Die einen sagen so, andere so,.....entscheiden müssen Sie..
W°lfgangam 20.12.2021 | 20:32
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ergänzend: bei eigenem Minijobbeitrag im Jahr von rd. 200 € (16,20 € *12) ...uihjuijuh. Die einen sagen so, die anderen so, ob das mal in ferner Zukunft richtig/falsch gewesen sein könnte - wenn die Pflichtbeiträge die 'nur' Berücksichtigungszeit _nach_ den 1. drei Jahren Pflichtbeitragszeit als vollwertige Beitragszeiten 'überschreiben'. Aktuell würde ich sagen: Pflichtbeiträge sind Pflichtbeiträge, auch wenn jetzt noch in Elternzeit und sowie die 3 Jahre Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung nach der Geburt anzurechnen sind. Frage nur, was passiert nach Ablauf dieser 3 Jahre, wenn auf die Versicherungspflicht im (weiter bestehenden) Minijob verzichtet worden ist/keine Rückkehr in die Hauptbeschäftigung erfolgt <- da gibt es zunächst keine Rückkehr in die Versicherungspflicht in diesem Minijob, um weiterhin Pflichtbeiträge zu generieren. Rein aus 'Sicherheitsgedanken' (man weiß nie, was morgen passiert im eigenen Versicherungskonto/den geplanten/erwarteten Versicherungszeiten) Versicherungspflicht bestehen lassen. Gruß w.
KSCam 20.12.2021 | 21:20
Selbst wenn ich aus der Versicherungsfreiheit eines Minijobs nicht rauskomme, könnte ich doch spätestens wenn das Kind 10 wird (oder ein weiteres Kind dann 10 wird) einfach einen anderen Minijob wählen bei dem ich dann wieder pflichtig bin. Und außerdem geht doch fast jede Frau wieder mit mehr als 450 € arbeiten bevor das jüngsten Kind 10 wird. So oder so kaum ein Risiko aber andererseits reden wir bei den 3,6% maximal von 16,20 € im Monat. Unterm Strich so oder so Peanuts. Werden Sie pflichtig, dann besteht überhaupt kein Risiko......aber die Rentensteigerung durch die MNinijobbeiträge ist eben auch minimal / Peanuts.
J. Z.am 21.12.2021 | 08:56
Vielen Dank für die Antworten.
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