Aus den Beiträgen von "Wolfgang" und "Beitrag" können Sie die für Sie notwendigen Informationen entnehmen. Da rückwirkend betrachtet die Kindererziehungszeit immer dem zugeordnet wird, der tatsächlich überwiegend erzogen hat, genügt es tatsächlich in der Zukunft die entsprechenden Formulare auszufüllen. Aus heutiger Sicht sind dies die Formulare V800 und V805 jeweils für jeden Elternteil.
Nur für den Fall, dass eine Riesterförderung gewährt werden soll, und keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten in Ihrem Versicherungskonto enthalten sind, muss die Kindererziehungszeit früher beantragt werden, da die Pflichtversicherung Voraussetzung für die Gewährung der Zulagen ist.