Hallo Panta,
empfehlenswert ist es für Sie abzuwarten, bis das Kind 3 Jahre alt ist und ab dem Folgemonat mit der Aufstockung im Mini-Job zu beginnen.
Wenn das Kind dann später 10 Jahre alt geworden ist, legen Sie bitte dem Rententräger die Geburtsurkunde des Kindes vor und lassen dann für die ersten 3 Jahre Kindererziehungs-Pflichtbeiträge , sowie die 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit auf Antrag nachtragen.