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Zur Experten-Antwort springenOb Ihr Widerspruch erfolgreich sein wird, kann im Forum natürlich niemand beurteilen. Richtig ist, dass die Abschläge bei einer EM-Rente geringer wären als die der Altersrente. Sollte Ihnen infolge des Widerspruchs eine Rente wegen teilweiser EM bewilligt werden, wäre diese wegen des Rentenartfaktors (0,5) jedoch dennoch geringer als die Altersrente.
Wenn die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers aus Ihrer Sicht falsch ist, legen Sie Widerspruch ein. Verlieren können Sie nichts - der Altersrentenanspruch besteht unverändert weiter.
Wenn sich dadurch ihr zukünftiges Einkommen erhöht oder es Nachzahlungen geben könnte, macht ein Widerspruch Sinn. Sowas muß man ausrechnen. Allerdings dürfte das im Forum hier niemand können. ;-) mfgWerter allwissender Herr Sozialrechtler, wer ein klein bißchen Ahnung vom Rentenrecht hat, der kann das... Abschlag EM-Rente maximal 10,8 %. Abschlag Altersrente für Frauen (nach Angabe der Fragestellerin Jahrgang 1950) zwischen 14,4 und 18 %. Den Rest dürfen sie selbst rechnen, die Berechnungsvorschriften finden sich übrigens im SGB VI.
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