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Experten-Antwort

EM - Ablehnung

von Christa Festerling24.01.2011 | 15:40
2831 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe am 29.04.2010 einen Antrag auf EM - Rente gestellt. Dieser Anttrag wurde mit Schreiben vom 21.01.2011 abschlägig beantwortet. Seit dem 01.01.2011 bin ich Altersrentnerin (Frauen - Jahrgang 50). Ist es für mich nun noch sinnvoll gegen den Bescheid Widersruch einzulegen? Mit frdl. Gruß CH. Festerling

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.01.2011 | 07:41

Ob Ihr Widerspruch erfolgreich sein wird, kann im Forum natürlich niemand beurteilen. Richtig ist, dass die Abschläge bei einer EM-Rente geringer wären als die der Altersrente. Sollte Ihnen infolge des Widerspruchs eine Rente wegen teilweiser EM bewilligt werden, wäre diese wegen des Rentenartfaktors (0,5) jedoch dennoch geringer als die Altersrente.

Wenn die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers aus Ihrer Sicht falsch ist, legen Sie Widerspruch ein. Verlieren können Sie nichts - der Altersrentenanspruch besteht unverändert weiter.

4 Antworten

Schadeam 24.01.2011 | 16:42
Hier im Forum kennt keiner Ihren Gesundheitszuständ. Deshalb kann auch keiner beurteilen ob die EM Rente berechtigt oder zu Unrecht abgelehnt wurde. Daher kann auch niemand beurteilen ob ein Widerspruch Sinn ergibt. Klar ist dass die Frauen AR höhere Abschläge als die EM Rente hat und die EM Rente somit höher sein dürfte.
W*lfgangam 24.01.2011 | 19:16
Hallo Christa Festerling, unterstellt, dass Sie zum 01.01.2011 erst das 60. Lebensjahr vollendet haben - und nicht bereits das 63. - macht es in der Rentenhöhe doch schon einen deutlichen Unterschied, ob ab/vor diesem Zeitpunkt die EM-Rente gezahlt wird (Abschlag 10,8 %) oder 'nur' die AR für Frauen (Abschlag 18 %). Wenn die Ablehnung der EM-Rente nicht auf rein versicherungsrechtlichen Gründen beruht (zu wenig Beiträge in den letzten 5 Jahren), sondern med. Gründe für die Ablehnung genannt wurden ...legen Sie Widerspruch ohne Begründung, fordern die Akte mit den med. Unterlagen zur Einsichtnahme an (im nächsten Rathaus/der nächsten DRV-Beratungsstelle vorlegen lassen) und lesen Sie den Entscheidungsprozess/die Aussagen der Gutachter nach. Wenn Sie danach das Gefühl 'ja, stimmt eigentlich' oder 'achdukakke - was haben die Wirrköppe da nur begutachtet' ...ziehen Sie den Widerspruch kommentarlos zurück oder setzen dann das Bajonett auf, um die negative Entscheidung auszuhebeln. VdK, Sozialverband, Fachanwalt für Sozialrecht könnte dann hilfreich sein ...falls die im Rathaus nicht auch schon 'Lücken' im Gutachten erkennen. Versuchen würde ich es - 10,8 % Abschlag ist weniger als 18 % ! Gruß w.
B´sonam 25.01.2011 | 12:54
Wenn sich dadurch ihr zukünftiges Einkommen erhöht oder es Nachzahlungen geben könnte, macht ein Widerspruch Sinn. Sowas muß man ausrechnen. Allerdings dürfte das im Forum hier niemand können. ;-) mfg
Werter allwissender Herr Sozialrechtler, wer ein klein bißchen Ahnung vom Rentenrecht hat, der kann das... Abschlag EM-Rente maximal 10,8 %. Abschlag Altersrente für Frauen (nach Angabe der Fragestellerin Jahrgang 1950) zwischen 14,4 und 18 %. Den Rest dürfen sie selbst rechnen, die Berechnungsvorschriften finden sich übrigens im SGB VI.
Sozialrechtleram 24.01.2011 | 16:16
Wenn sich dadurch ihr zukünftiges Einkommen erhöht oder es Nachzahlungen geben könnte, macht ein Widerspruch Sinn. Sowas muß man ausrechnen. Allerdings dürfte das im Forum hier niemand können. ;-) mfg
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