Hallo Steffi,
ich schließe mich dem Beitrag von "Machtnix" an.
Mit der Rentenantragstellung muss kein Befundbericht Ihrer Ärztin beigefügt werden.
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass Ihre Ärztin das mit dem Rehaantragsverfahren verwechselt hat.
Aber selbstverständlich steht es Ihnen natürlich frei Befundberichte Ihrer Ärzte Ihrem Antrag beizufügen.
Die ärztlichen Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheiden anhand der vorliegenden Unterlagen ob eine Stellungnahme Ihrer Ärzte, ein Fremdgutachten oder eine Begutachtung im eigenen Haus für notwendig erachtet wird. Sollte der ärztliche Dienst der DRV Unterlagen von Ihrer Ärztin benötigen, so werden diese direkt dort angefordert. Bei einer Begutachtung im Haus der Deutschen Rentenversicherung würden Sie dann natürlich entsprechend informiert werden.