Hallo,
auf Anraten meiner Ärztin habe ich vor zwei Monaten einen Erwerbsminderungsantrag gestellt.
Bevor ich den Antrag gestellt habe, habe ich mich telefonisch mit der Rentenversicherung in Verbindung gesetzt mit der Bitte, mir die hierfür nötigen Formulare zuzuschicken. Sie hat mir das Formular R210, welches ich vorab ausgefüllt habe, zugeschickt und mir einen Termin gegeben, damit wir zusammen die weiteren Formulare ausfüllen. Den Antrag habe ich dann Vorort gestellt.
Nun hat mich meine Ärztin aber total verunsichert. Sie ist der Meinung, dass ich mit der Antragstellung eine ärztliche Stellungnahme/Befundbericht von ihr hätte mit einreichen müssen. Und dieses Formular hätte mir vorab zugeschickt werden müssen, damit sie es ausfüllen kann. Sie sagt, das wurde bisher immer so bei ihr gemacht. Nun bin ich natürlich völlig überfragt, wie das Verfahren abläuft. Ich bin davon ausgegangen, dass diese ärztliche Stellungnahme die Rentenversicherung selbst anfordert, zusammen mit den Klinikberichten, eben nach Antragstellung.
Was ist jetzt richtig?
Wird die Stellungnahme von der Rentenversicherung angefordert (sobald sie sich mit meinem Antrag befassen)? Oder muss ich mir dieses Formular zuschicken lassen, damit sie es ausfüllen kann?
Liebe Grüße,
Steffi