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EM-Antrag / ärztl. Bericht

von Steffi22.01.2010 | 17:48
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, auf Anraten meiner Ärztin habe ich vor zwei Monaten einen Erwerbsminderungsantrag gestellt. Bevor ich den Antrag gestellt habe, habe ich mich telefonisch mit der Rentenversicherung in Verbindung gesetzt mit der Bitte, mir die hierfür nötigen Formulare zuzuschicken. Sie hat mir das Formular R210, welches ich vorab ausgefüllt habe, zugeschickt und mir einen Termin gegeben, damit wir zusammen die weiteren Formulare ausfüllen. Den Antrag habe ich dann Vorort gestellt. Nun hat mich meine Ärztin aber total verunsichert. Sie ist der Meinung, dass ich mit der Antragstellung eine ärztliche Stellungnahme/Befundbericht von ihr hätte mit einreichen müssen. Und dieses Formular hätte mir vorab zugeschickt werden müssen, damit sie es ausfüllen kann. Sie sagt, das wurde bisher immer so bei ihr gemacht. Nun bin ich natürlich völlig überfragt, wie das Verfahren abläuft. Ich bin davon ausgegangen, dass diese ärztliche Stellungnahme die Rentenversicherung selbst anfordert, zusammen mit den Klinikberichten, eben nach Antragstellung. Was ist jetzt richtig? Wird die Stellungnahme von der Rentenversicherung angefordert (sobald sie sich mit meinem Antrag befassen)? Oder muss ich mir dieses Formular zuschicken lassen, damit sie es ausfüllen kann? Liebe Grüße, Steffi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Steffi,

ich schließe mich dem Beitrag von "Machtnix" an.

Mit der Rentenantragstellung muss kein Befundbericht Ihrer Ärztin beigefügt werden.

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass Ihre Ärztin das mit dem Rehaantragsverfahren verwechselt hat.

Aber selbstverständlich steht es Ihnen natürlich frei Befundberichte Ihrer Ärzte Ihrem Antrag beizufügen.

Die ärztlichen Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheiden anhand der vorliegenden Unterlagen ob eine Stellungnahme Ihrer Ärzte, ein Fremdgutachten oder eine Begutachtung im eigenen Haus für notwendig erachtet wird. Sollte der ärztliche Dienst der DRV Unterlagen von Ihrer Ärztin benötigen, so werden diese direkt dort angefordert. Bei einer Begutachtung im Haus der Deutschen Rentenversicherung würden Sie dann natürlich entsprechend informiert werden.

9 Antworten

Machtnixam 22.01.2010 | 18:30
Steffi, da braucht kein ärztl. Attest beigefügt zu werden. Die RV wird deinen Antrag prüfen und dann entscheiden, ob erst eine Reha (Reha vor Rente) notwendig ist, oder eine gutachterliche Untersuchung erfolgen soll. Deine Ärztin kann auf Anfrage der RV ihre Stellungnahme abgeben; erfahrungsgemäß wird sie das aber eh nicht tun, weil davon ausgegangen wird, dass Hausärzte ein "Gefälligkeitsattest" ausstellen könnten. Die RV verlässt sich da lieber auf ihre eigenen Gutachter. Also keine Sorge, hast alles richtig gemacht. LG
Steffiam 22.01.2010 | 19:27
Ich danke Euch für die schnelle Beantwortung meiner Frage! Liebe Grüße, Steffi
Realistam 22.01.2010 | 18:56
Befundberichte der eigenen Ärzte sind ohnehin nicht viel wert, weil sie nur sehr selten objektiv sind. Ärzte sind meistens auf der Seite ihrer Patienten. Wenn es nach meiner Neurologin gegangen wäre, dann müsste ich jetzt Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, obwohl ich "nur" berufsunfähig bin. Entscheidend sind in erster Linie Befundberichte und Gutachten von NEUTRALEN Ärzten! MfG
Kopfschüttleram 22.01.2010 | 19:59
Ihre Ärztin scheint ja eine richtige " Blitzbirne " zu sein... Die scheint sich bezüglich Erwerbsminderung und das Verfahren ja echt gut auszukennen. Die meint wahrscheinlich einen Rehaantrag, wo ein Befundbericht gleich beim Antrag mit beigefügt werden sollte. Ich hoffe ihre Ärztin hat wenigstens medizinisch mehr auf dem Kasten und behandelt sie nicht so uninformiert und falsch wie ihre Auskünfte hinsichtlich der Anforderung eines ärztlichen Befundberichtes sind.
Angelikaam 22.01.2010 | 20:11
Hallo Steffi, alles was die RV von dir sehen möchte, fordert sich auch an. Also entweder geduldest du dich noch ein wenig oder du rufst am Montag gleich mal bei der RV an. Und dann kann man dir ganz genau sagen ob du noch Unterlagen nachsenden musst. Im übrigen sind die Arztbefunde meiner behandelnden Ärztin immer aussagekräftig genug gewesen für die RV. Ist wohl auch von Fall zu Fall unterschiedlich. LG Angelika
Wolfgangam 22.01.2010 | 22:12
Hallo Steffi, > Nun hat mich meine Ärztin aber total verunsichert. Sie ist der Meinung, dass ich mit der Antragstellung eine ärztliche Stellungnahme/Befundbericht von ihr hätte mit einreichen müssen. Es gibt leider immer noch Ärzte und Ärztinnen, die in der Zeit vor 20 Jahren leben. Damals wurde tatsächlich (für die heutigen Regionalträger) jedem BU/EU-Rentenantrag eine Anlage 6 (der Befundbericht des Hausarztes) beigefügt. Der Nutzwert des Inhalts ging gegen Null. Seitdem gibt es diesen Befundbericht nicht mehr. Was man als Antragsteller hat, wird mit eingeschickt. Evtl. Berichte holt sich die Rentenversicherung dann Fallbezogen selben. Da das oft wenig Aussagekraft für den Rentenantrag hat, wird der medizinische Dienst der Rentenversicherung mit einer Begutachtung beauftragt. Natürlich darf/kann Ihre Ärztin Sie gern mit einem (für Sie ja kostenlosem) Gutachten unterstützen, wenn Sie in Kombination Erkrankung/Umfang der Erwerbsminderung zum Gelingen Ihres Rentenantrages beitragen kann. Gruß w.
Karinam 23.01.2010 | 08:45
Es kann aber in der Tat nicht schaden, wenn sie dem EM-Antrag Kopien von Befundberichten Ihrer eigenen Ärzte/Kliniken beifügen. Die RV schreibt üblicherweise die eigenen Ärzte NICHT an, sondern verlässt sich auf eigene Gutachter. Bei mir war es so, dass mein Antrag/Widerspruch von den RV-Gutachtern negativ beschieden wurden. Im sich daran anschließenden Klageverfahren wurden aber vom Gericht/Gerichtsgutachtern sehr wohl die Befundberichte meiner Ärzte/Kliniken berücksichtigt. Aufgrund dessen habe ich letztendlich vom Gericht/Gerichtsgutachtern die EM-Rente zugesprochen bekommen. Dieses ganze EM-Verfahren kann einen langen, haarigen Weg bedeuten. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen!
Medizineram 23.01.2010 | 09:55
Grundsätzliche Aussagen zur Anforderung von Befundberichten kann man NICHT machen ! Das entscheidet jeder Rentenversicherungträger zum einen in eigener Regie , wird also zum Teil völlig unterschiedlich gehandhabt und ist vor allem immer Einzelfallabhängig. Es ist darum falsch zu behaupten , das die RV überhaupt keine Befundberichte der behandelnden Ärzte anfordert. Genauso falsch ist es, das diesen dann keinen Glauben geschenkt werden und somit nicht im Verfahren Verwendung finden. Auch sind ärztliche Befundberichte keine " Gefälligkeitsberichte " um den Patienten bei Laune zu halten ! Und diese ärztlichen Befundberichte werden dann natürlich auch im EM-Rentenverfahren mit berücksichtigt, wenn auch sehr häufig zusätzlich ( weil die Befundberichte gerade hinsichtlich einer EM häufig nicht aussagekräftig genug sind ) noch eine extra Begutachtung bei einem von der RV beauftragtem Facharzt stattfindet. Beim EM-Antrag sollten bereits vorliegende Befundberichte sowie Atteste auf jeden Fall gleich mitgeschickt werden. Extra zum Arzt gehen und dort etwas ausstellen zu lassen, ist hingegen völlig unnötig und verursacht nur Kosten. Die RV wird dann event. eben den behandelnden Arzt anschreiben und um einen aktuellen ( ältere Berichte zählen nicht !! ) Befundbericht bitten, bevor weitere Massnahmen - wie eine Begutachtung oder auch Reha -eingeleitet wird.
Auskenneram 24.01.2010 | 15:00
Grundsätzliche Aussagen zur Anforderung von Befundberichten kann man NICHT machen ! Das entscheidet jeder Rentenversicherungträger zum einen in eigener Regie , wird also zum Teil völlig unterschiedlich gehandhabt und ist vor allem immer Einzelfallabhängig. Es ist darum falsch zu behaupten , das die RV überhaupt keine Befundberichte der behandelnden Ärzte anfordert. Genauso falsch ist es, das diesen dann keinen Glauben geschenkt werden und somit nicht im Verfahren Verwendung finden. Auch sind ärztliche Befundberichte keine " Gefälligkeitsberichte " um den Patienten bei Laune zu halten ! Und diese ärztlichen Befundberichte werden dann natürlich auch im EM-Rentenverfahren mit berücksichtigt, wenn auch sehr häufig zusätzlich ( weil die Befundberichte gerade hinsichtlich einer EM häufig nicht aussagekräftig genug sind ) noch eine extra Begutachtung bei einem von der RV beauftragtem Facharzt stattfindet. Beim EM-Antrag sollten bereits vorliegende Befundberichte sowie Atteste auf jeden Fall gleich mitgeschickt werden. Extra zum Arzt gehen und dort etwas ausstellen zu lassen, ist hingegen völlig unnötig und verursacht nur Kosten. Die RV wird dann event. eben den behandelnden Arzt anschreiben und um einen aktuellen ( ältere Berichte zählen nicht !! ) Befundbericht bitten, bevor weitere Massnahmen - wie eine Begutachtung oder auch Reha -eingeleitet wird.
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