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Experten-Antwort

EM-Antrag bei psychischen Erkrankungen: Entscheidung nach Aktenlage oder Begutachtung?

von Jeannie19.03.2013 | 06:41
2265 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ich habe wegen psychischen Erkrankungen einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Werde ich dann zwingend persönlich begutachtet oder kann die Entscheidung auch nach Aktenlage erfolgen? Wieviel Zeit vergeht nach Antragsabgabe bis man da einen Termin für eine Begutachtung kriegt? Findet diese bei einem Psychiater am Wohnort statt? Bin noch nie begutachtet werden, auch nicht vom MDK wegen Arbeitsunfähigkeit. Auch den Schwerbehindertenausweis bekam ich nur auf der Grundlage von vorhandenen ärztlichen Berichten. Wird man bei einer psychiatrischen Begutachtung auch körperlich untersucht? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jeannie,

ich kann mich nur dem Beitrag von Schade anschließen. Es ist leider unmöglich, Ihre Fragen hier im Forum zu beantworten, da es in jedem Fall anders sein kann. Bitte haben Sie etwas Geduld und warten Sie das weitere Verfahren ab.

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5 Antworten

Amselam 19.03.2013 | 07:13
Guten Morgen, meine Erfahrung hat gezeigt, dass es natürlich wichtig ist, die Unterlagen vom eigenen Arzt mitzusenden. Aber, da auch der Deutsche Rentenbund sich ein Bild von Ihrer Erkrankung machen muss, werden Sie zu einem Gutachtertermin eingeladen. Hier ist der Termin auch bei einem Gutachter in Ihrer Nähe. Dies bekommen Sie alles schriftlich mitgeteilt. Der Deutsche Rentenbund übernimmt hierfür auch die Reisekosten nachträglich. Also, Sie müssen sich hier keine Gedanken machen. Auch ist die Begutachtung nicht so schlimm, wie man es sich vorstellt. Geben Sie sich so, wie Sie sind! Ich habe den Antrag im Februar 2011 gestellt und bekam den Ablehnungsbescheid im Mai 2011, ca. April 2011 war ich beim Gutachter. Mit Widerspruchsverfahren hat das Ganze dann aber 1. Jahr gedauert. Aber, das ist immer von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei Ihnen kann es auch schneller gehen. Alles Gute für Sie!
Amselam 19.03.2013 | 07:14
... ich gehe davon aus, dass Sie auch körperlich untersucht werden!
sabam 19.03.2013 | 07:36
Ein kleiner Hinweis (weil ich den Begriff schon öfter bei Ihnen gelesen habe): Es gibt keinen "Deutschen Rentenbund"! Es gibt die Deutsche Rentenversicherung Bund und die verschiedenen Regionalträger wie z.B. die Deutsche Rentenversicherung Nord, Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg etc.
Schadeam 19.03.2013 | 08:48
Auf all Ihre Fragen kann man antworten: Es kann sein, es kann aber auch nicht sein. Und die Frage nach der Dauer: da ist alles möglich von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. So verständlich Ihre Fragen sind, sie eignen sich jedoch nicht für dieses Forum, weil Ihr individuelle Einzelfall maßgebend ist.
Koalaam 19.03.2013 | 08:22
Vergessen Sie das was@amsel sagt. Es ist nämlich eben nicht zwingend sicher das jeder persönlich begutachtet wird. Die Entscheidung wegen EM-Rente kann auch durchaus rein papiermässig - Aktenmässig - anhand der Befundberichte/Unterlagen ihre Ärzte fallen. Das entscheidet der med. Dienst und wenn die ärztlichen Berichte nicht aussagekräftig genug sind werden Sie zu einer Begutachtung gebeten. Auch wäre die Einladung zu einer med. Reha denkbar um dort ihre Erwerbsfähigkeit dann feststellen zu lassen. Aber das jeder bei einem Rentenantrag begutachtet wird - wie es bei dem vorherigen Beitrag zum Ausdruck kommt - entspricht nicht der Wahrheit. Eine Begutachtung kann sein, muss aber nicht. Eine kurze köperliche Untersuchung kann eine psychiatrsiche Untersuchung auch beinhalten. Diese geht aber mehr in neurologische Richtung, um neurologische Störungen auszuschließen. Aber auch eine körperliche Unterschung erfolgt eben nicht bei jeder psychiatrischen Begutachtung. Ist vom Gutachter abhängig ob er in IHREM Fall eine körperliche Untersuchung für notwendig erachtet. Ein Gutachter wird schon - wenn möglich - ortsnah benannt. Direkt in ihrem Ort kann nur dann eine Begutachtung statfinden wenn dort überhaupt ein Psychiater ansässig ist der gutachterlich tätig ist und auch mit dem die RV zusammenarbeitet. In einem kleinen Städtchen haben Sie schlechtere Chancen dafür als in einer Großstadt wo ja immer meherere Psychiater ansässig sind. Durchaus müssten Sie aber auch zu einem Gutachter in einer anderen Stadt wenn die RV dies so ansetzt, es sei denn Sie sind nicht Wegefähig. Ihr Schwerbehindertenstatus hat keinerlei Auswirkungen auf die EM-Rente. Das Verfahren dazu ist ein ganz anderes und unterscheidet sich komplett. In Schwerbehindertenverfahren wird grundsätzlich weniger begutachtet als in EM-Verfahren. Das ist richtig. Das es bei ihrem EM-Antrag aber ebenso läuft wie in ihrem SB Verfahren ist aber wie gesagt nicht sicher.
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