Den ausführlichen Erläuterungen von „von oder so“ kann ich mich nur anschließen. Sollte es zu einer Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag kommen, dann erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine entsprechende Mitteilung hierüber. Für diesen Fall empfehle ich Ihnen eine persönliche Rentenberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort die Auswirkungen auf die Krankengeldzahlung bzw. die Rentenabschläge für eine evtl. EM-Rente oder eine Altersrente wegen Schwerbehinderung - mit Ihren genauen Geburtsdaten- besser erläutern.