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Experten-Antwort

EM ANTRAG , GDB50

von Buttala16.07.2013 | 15:23
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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BRAUCHE EURE HILFE , MUSS NACH 51SGB V EINEN REHA ANTRAG STELLEN , SOLLTE MEIN REHA ANTRAG IN EINEN EM RENTENANTRAG UMGEWANDELT WERDEN , UND ICH IN DER ZWISCHENZEIT 50 GDB BEKOMMEN , ( LÄUFT BEIDES PARALLEL ) , KANN ICH DANN OBWOHL MEIN EM ANTRAG LÄUFT DIE BEHINDERTEN RENTE BEANTRAGEN , ABZÜGE WÄREN DIE GLEICHEN , ABER DIE BEH. RENTE WIRD NACH DER RENTE BERECHNET DIE ICH ZUM JETZIGEN ZEITRAUM BEKÄME ??? HOFFENTLICH IST MEINE FRAGE NICHT ZU KOMPLIZIERT . WÜRDE MICH ÜBER EINE SCHNELLE ANTWORT FREUEN

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den ausführlichen Erläuterungen von „von oder so“ kann ich mich nur anschließen. Sollte es zu einer Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag kommen, dann erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine entsprechende Mitteilung hierüber. Für diesen Fall empfehle ich Ihnen eine persönliche Rentenberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort die Auswirkungen auf die Krankengeldzahlung bzw. die Rentenabschläge für eine evtl. EM-Rente oder eine Altersrente wegen Schwerbehinderung - mit Ihren genauen Geburtsdaten- besser erläutern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

oder soam 16.07.2013 | 15:46
Also: Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse - Antrag auf Reha läuft ... soweit so gut. Ob es zur Umdeutung in einen EM-Antrag kommt ist derzeit noch offen. Parallel läuft ein Antrag auf GdB50 oder höher. Wenn Sie einen GdB von 50 oder mehr erhalten, das notwendige Rentenalter (Geburtsjahr und Monat?) erreicht haben und die Wartezeit der 35 Jahre erfüllen, dann können Sie die Altersrente zu Ihrem Wunschtermin beantragen - die eingangs genannte Prüfung Reha / ggf. EM läuft weiter. Aber: mit der Altersrente endet Ihr Krankengeld bzw. Ihr Arbeitslosengeld falls zwischenzeitlich im Rahmen der Nahtlosigkiet die Arebitsagentur zuständig geworden ist! Achtung: zuerst Netto-Vergleich machen! Ob die Abzüge bei einer EM-Rente gleich sind, wie bei der AR für schwerbehinderte Menschen hängt wieder an Ihrem Geburtsjahr und ggf. Monat der Geburt bzw. vom Beginn der EM-Rente* ab - vgl. insb. § 264c SGB VI *hier sind der Eintritt der EM (Leistungsfall), der Tag der Antragstellung und ggf. die Tatsache von Bedeutung, ob die Rente auf Dauer oder auf Zeit gewährt wird!
Suseam 16.07.2013 | 16:01
Großbuchstaben gelten im Internet als schreien und sind eher unbeliebt. Nur als kleine Anmerkung.
Buttalaam 16.07.2013 | 16:07
Danke Suse für deine schnelle Antwort , habe nicht gewusst das man im Internet nicht groß schreiben soll , danke für den Hinweis ,
oder soam 17.07.2013 | 07:47
Bitte entschuldigen Sie, dass ich nur darauf bedacht war, Ihre Frage zu beantworten und mich nicht zur 'N-et-ikette' geäußerrt habe... ;-)
öhaam 17.07.2013 | 11:42
Oder noch näher und auch kostenfrei: Ihr kommunales Versicherungsamt bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung aufsuchen!
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