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EM-Bescheid

von Sebastian16.04.2010 | 17:32
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4 Antworten

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Hallo zusammen! Ich habe einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Gestern hatte ich telefonisch beim Rentenversicherungsträger diesbezüglich nachgefragt. Die Sachbearbeiterin teilte mir folgendes mit: "Die Akte ist bereits vom ärztlichen Dienst zurück gekommen. Jetzt muß noch der Jurist der Rentenversicherung seine Unterschrift darunter setzen." Also wurde doch einen Entscheidung getroffen. Aber was soll das mit dem Jurist??? Stimmt das? Oder wollte die Sachbearbeiterin mich nur abwimmeln ? Für Eure Antworten und Meinungen bedanke ich mich. Gruß Sebastian

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jörg,

die Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente besteht immer aus zwei Teilen: der medizinischen Beurteilung durch den Sozialmedizinischen Dienst und der sogenannten Verwaltungsentscheidung durch die Rentensachbearbeitung.

In der Rentensachbearbeitung werden die medizinischen Beurteilungen mit den rechtlichen Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente abgeglichen (z.B. volle oder teilweise Erwerbsminderung, eventuelle "Arbeitsmarktrente" usw.). Außerdem müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden (Erfüllung der Wartezeit, Prüfung der 5 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten drei Jahren) und natürlich Ihr Versicherungskonto auf Vollständigkeit geprüft werden. Dann wird - im Falle der Bewilligung - die Zahlung angewiesen.

Bitte haben Sie also noch etwas Geduld.

3 Antworten

Jörgam 16.04.2010 | 17:45
Bevor ein Bescheid ergeht ist es üblich , das dieser von einem Juristen im Hause der Rentenversicherung überprüft wird. Der Jurist überprüft , ob die Entscheidung und damit der zu ergehende Bescheid rechtlich so in Ordnung geht oder nicht. Wird rechtlich nichts gegen die vorgesehene Entscheidung des ärztlichen Dienstes der RV sprechen, wird der Jurist in jedem Falle dem zu ergehenden Bescheid auch zustimmen. Wenn nicht, wird er den zu erteilenden Bescheid in der jetzt vorgesehen Form aus rechtlichen/juristischen Gründen ablehen ,seine Zustimmung eben nicht erteilen und um entsprechende Änderung bitten. In den aller meisten Fällen ist aber die Vorlage beim Juristen eine reine Pro-Forma Geschichte und berührt die vorher getroffene ärztliche Entscheidung nicht. Es gibt aber auch eben immer mal Fälle, wo die ärztliche Entscheidung des med. Dienstes der RVB aus Sicht des Juristen nicht entsprochen werden kann. Aus der Aussage der Sachbearbeiterin und der Vorlage beim Juristen können Sie übrigens nicht erkennen, WIE die Entscheidung ausgefallen ist bzw. ausfallen wird. Der EM-Antrag könnte sowohl genehmigt als auch abgelehnt worden sein. Warten Sie den Bescheid ab. Er dürfte so in ca. 1-2 Wochen bei ihnen dann eintreffen.
Sebastianam 16.04.2010 | 18:44
Hallo Jörg, besten Dank für die ausführliche und kompetente Antwort. Es war also doch korrekt was die Sachbearbeiterin mir gesagt hat. So, nun heißt es HOFFEN, nach der Devise: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Schönes Wochenende!! Gruß Sebastian
Jörgam 16.04.2010 | 19:20
Gern geschehen. Das " letzte Wort " , also die letzte Entscheidung in einem Verfahren hat immer der Jurist und nicht der med. Dienst. Hier können Sie einmal eine Stellenanzeige der RV und damit das Tätigkeitsprofil eines Volljuristen im Hause der Rentenversicherung sehen : Volljuristinnen/Volljuristen Für die Standorte Berlin, Gera, Stralsund und Brandenburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Volljuristinnen und Volljuristen. Im Rahmen einer mehrwöchigen, fachlichen Einweisung werden Sie auf die Aufgaben in den Abteilungen Rente und Versicherung sowie Rehabilitation vorbereitet. Die erforderlichen Spezialkenntnisse des Rentenversicherungsrechts werden Ihnen in Theorie und Praxis vermittelt. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Bewerbungsfrist 29.01.2010 Arbeitsbeginn Nach Vereinbarung Arbeitsort Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin Tätigkeitsprofil : Entscheiden über alle Renten- und Versicherungsangelegenheiten Führen von Gerichts- und Widerspruchsverfahren Personalführung für nachgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitwirken bei Veränderungs- und Optimierungsprozessen Leitungs- und Führungsaufgaben im Rahmen von Projekten, Sonder- und Querschnittsaufgaben Anforderungsprofil : ein abgeschlossenes Universitätsstudium der Rechtswissenschaften und das zweite Staatsexamen mit je einem mindestens befriedigenden Abschluss in hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Potenzial im Bereich Mitarbeiterführung und Verantwortungsbereitschaft Interesse an sozialpolitischen Fragestellungen
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