Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Gutachten-wie lange darf die Erstellung dauern

von Eva Schneeweiß18.11.2014 | 08:08
2067 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich war vor 3 Wochen beim Gutachter, weil ich EM-Rente eingereicht hatte. Nun würde mich interessieren, innerhalb welcher Frist muss der Gutachter dann das Gutachten erstellen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt keine allgemeingültigen Fristen.

Je nach Einzelfall, Fachrichtung des Gutachtens und auch Verfügbarkeit der Gutachter kann die Erstellung eines Gutachtens unterschiedlich Zeit in Anspruch nehmen.

Wie sich die Situation in Ihrem konkreten Fall gestaltet, können Sie nur bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Versichertenberateram 18.11.2014 | 08:33
dafür gibt es leider keine Fristen.
Eva Schneeweißam 18.11.2014 | 08:55
Heißt das, der Gutachter darf sich alle Zeit der Welt lassen? Das kann ja wohl nicht sein!!! Antragsteller haben doch auch Fristen einzuhalten. Ich wurde z.B. von der DRV aufgefordert, den zugesandten Befundbogen vom behandelden Arzt ausfüllen zu lassen und dann innerhalb der Frist von 14 Tagen zurückzusenden. Ich mußte immer wieder beim Arzt Druck machen, damit ich die Frist einhalten konnte und den Bogen rechtzeitig zurücksenden konnte.
=//=am 18.11.2014 | 09:51
;-) Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst! Denken Sie, Sie sind die Einzige, die einen EM-Rentenantrag gestellt hat und von einem Gutachter untersucht wurde? 3 Wochen sind nun wirklich keine ungewöhnlich lange Zeit! Die 14-Tagesfrist, die man Ihnen gesetzt hat, war ja wohl in Ihrem eigenen Interesse. Leider lassen sich manche Antragsteller selbst viel Zeit zu antworten und beschweren sich später wegen der langen Laufzeit ihres Rentenverfahrens. Es wäre kein Thema gewesen, wenn Sie der DRV mitgeteilt hätten, dass sich aus bestimmten Gründen die Frist verlängert. Also mal immer schön gelassen bleiben.
...²am 18.11.2014 | 09:03
Leute, nutzt doch mal die Forensuchen! Vor nicht mal einer Woche (Seite 2), wurde dies erst ausgiebig diskutiert. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
W*lfgangam 18.11.2014 | 20:17
Hallo Eva Schneeweiß, wenn es der med. Dienst der DRV zur Begutachtung selbst war? - auch der hat interne Zielvorgaben (zeitnahe Erledigung) für die 'Ablieferung/Erstellung' eines Gutachtens ...da sind mM 3 Wochen noch im Zeitrahmen (wenn Sie nicht gerade erst 3 Monate nach Antragseingang zum Gutachter gebeten worden sind). Externe Gutachter - jo mei ...mein Haus, meine Jacht, mein Urlaub. Da kann so ein 30-EUR-Gutachterhonar schon mal 'nicht so zwingend' Existenzsichernd sein. Wenn Sie 3 Monate danach keine Mitteilung der DRV erhalten haben sollten, besteht Grund zur ersten Unruhe, dann wäre eine Nachfrage durchaus berechtigt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026