Hallo IM,
im Großen und Ganzen ist alles gesagt. Nochmal in Kurzform der derzeitige Sachstand:
Mai 2006 wurde vom 4. Senat das Urteil zu Abschlägen bei EM-Renten gesprochen. Hierbei handelt es sich um ein Einzelurteil, welches nur auf den verhandelten Fall anzuwenden war.
Aufgrund weiterer anhängiger Verfahren zur Problematik und hinsichtlich der Schaffung einer einheitlichen Rechtsauffassung wurden verschiedene Musterstreitverfahren geführt.
Im Januar 2008 erging vom 5a. Senat ein Urteil, worin dieser sich der Rechtsauffassung der RV-Träger anschließen wollte, jedoch aufgrund des Urteils von 2006 (andere Rechtsauffassung) keine Entscheidung treffen konnte. Der 5a. Senat fragte daher beim 13. Senat an, welche Rechtsauffassung dort vertreten wird.
Im Juni 2008 äußerte sich der 13. Senat. Er schloss sich der Auffassung des 5a. Senates an.
Daraufhin entschied der 5. Senat am 14.08.2008, dass die Abschläge bei EM-Renten nicht zu beanstanden sind.
Gegen dieses BSG-Urteil legte Ende 2008 der DGB Verfassungsbeschwerde ein, welche unter dem Aktenzeichen 1 BvR 3588/08 beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.
Widersprüche und Überprüfungsanträge werden bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ruhend gestellt.