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EM- Kürzung rechtswidrig ?

von IM19.03.2009 | 16:13
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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,,,,Die Richter aus Kassel hielten es für rechtswidrig, dass die Renten von erwerbsgeminderten Personen nicht in voller Höhe, sondern gekürzt ausgezahlt werden. Trotzdem weigern sich die Rentenversicherer bislang, ihre Zahlungen zu erhöhen. Bereits im Mai 2006 fällte das Bundessozialgericht eine wichtige Entscheidung zum Thema Rente wegen Erwerbsminderung (Urteil vom 16. 5. 2006 - B 4 RA 22/05 R). Die Richter aus Kassel hielten es für rechtswidrig, dass die Renten von erwerbsgeminderten Personen nicht in voller Höhe, sondern gekürzt ausgezahlt werden. Trotzdem weigern sich die Rentenversicherer bislang, ihre Zahlungen zu erhöhen,,,,,, gedenkt die DRV - diesem Urteil nun endlich einmal Folge zu leisten ? Hammerhart, das die DRV - das Urteil eines Deutschen Gerichtes für sich ( Gunsten ) interpretiert. Da bleibt einem glatt die Spucke weg. Und dann haut dieser Sozi v. Arbeitsminister noch in die selbe Kerbe. Ist das schlicht nicht Rechtsbruch ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo IM,

im Großen und Ganzen ist alles gesagt. Nochmal in Kurzform der derzeitige Sachstand:

Mai 2006 wurde vom 4. Senat das Urteil zu Abschlägen bei EM-Renten gesprochen. Hierbei handelt es sich um ein Einzelurteil, welches nur auf den verhandelten Fall anzuwenden war.

Aufgrund weiterer anhängiger Verfahren zur Problematik und hinsichtlich der Schaffung einer einheitlichen Rechtsauffassung wurden verschiedene Musterstreitverfahren geführt.

Im Januar 2008 erging vom 5a. Senat ein Urteil, worin dieser sich der Rechtsauffassung der RV-Träger anschließen wollte, jedoch aufgrund des Urteils von 2006 (andere Rechtsauffassung) keine Entscheidung treffen konnte. Der 5a. Senat fragte daher beim 13. Senat an, welche Rechtsauffassung dort vertreten wird.

Im Juni 2008 äußerte sich der 13. Senat. Er schloss sich der Auffassung des 5a. Senates an.

Daraufhin entschied der 5. Senat am 14.08.2008, dass die Abschläge bei EM-Renten nicht zu beanstanden sind.

Gegen dieses BSG-Urteil legte Ende 2008 der DGB Verfassungsbeschwerde ein, welche unter dem Aktenzeichen 1 BvR 3588/08 beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

Widersprüche und Überprüfungsanträge werden bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ruhend gestellt.

17 Antworten

Quatscham 19.03.2009 | 16:21
Die Sache ist durch. Basta! Den Beitragszahler freut´s...
IMam 19.03.2009 | 16:41
,,, wenn ma(n)n hier im Forum die Frage stellt unter Zugrundelegung folgender Fakte: Geboren 1950, 39 Berufsjahre, die gesetzlichen Vorgaben dieser Rente erfüllt, und diese sodann ab dem 59 Lebensjahr auch bekommt - ein Abschlag von 10,8% in Kauf genommen werden muss ?????
B´sonam 19.03.2009 | 17:21
Diese Frage wurde mittlerweile vom Bundessozialgericht in anderer Form (= Abschläge rechtens) entschieden. Benutzen sie bitte die Suchfunktion des Forums, sie werden sehen, das etwa 10000 entsprechende Einträge vorhanden sind.
Schadeam 19.03.2009 | 18:18
...., dann entspricht das genau der Rechtslage, wie dies der dt. Bundestag beschlossen hat. Inzwischen ist "die Einzelmeinung eines Richter" (der die Abschläge für falsch hielt) korrigiert und damit sind die Abschläge so wie sie sind in trockenen Tüchern. Natürlich würde es jedem Rentner besser gefallen, wenn seine Rente abschlagsfrei wäre. Aber dieses Thema ist wirklich "durch". Es sei denn Sie finden mit Ihrem Vorschlag eine Bundestagsmehrheit für eine Gesetzesänderung :-))
IMam 19.03.2009 | 19:00
,,,, was bitte ist dann mit dem anhängigen Verfahren vor dem Bundes Verf. Gericht,,,, das die Soz. Verbände und Gerwerkschaften betreiben ,,, hat sich das auch schon erledigt, oder steht hier ein Urteil noch aus. Danke
Chrisam 19.03.2009 | 19:13
Das ist endgültig erledigt.
IMam 19.03.2009 | 19:21
Soweit ich informiert bin, ist das keineswegs erledigt (Az.: 1 BvR 3588/08).
Heikeam 19.03.2009 | 20:21
Ich frage mich, was Sie eigentlich wollen. Sie sind doch über den Verfahrensstand bestens informiert. Wollen Sie nur provozieren? Heike
Spesennixam 19.03.2009 | 22:13
Beim Bundessozialgericht war Herr Prof. Dr. Wolfgang Meyer der Auffassung, die EM-Renten würden falsch berechnet. Mann konnte aber an der richtigen Rechtsanwendung der Rentenversicherungsträger nicht zweifeln, da sie dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Wenn keine ständige Rechtsprechung vorliegt, muss selbst einem BSG-Urteil nicht gefolgt werden. Der 4. Senat hatte nur in diesem Fall entschieden. Andere Richterkollegen am BSG waren aber nicht der Meinung von Herrn Meyer und kippten dessen Auffassung in den folgenden Verfahren. Richter Meyer hat inzwischen auch wieder Arbeit. Er ist jetzt beim Bundessozialgericht für die Unfallversicherung zuständig. Das Bundesverfassungsgericht hat auch einmal mehr Arbeit. Es muss noch die Verfassungsbeschwerden einiger Uneinsichtiger entscheiden. Am Ende freuen sich die Sozialverbände über diese tolle Werbung, die damit für sie entstanden war und einige Rentenberater und Rechtsanwälte über ihre Gebühren. Für den Beitragszahler und Rentenempfänger gilt jedoch: Außer Spesen, nix gewesen.
IMam 19.03.2009 | 23:15
Also bei allem guten Willen, die letzten beiden Antworten sind geschenkt. So bin ich nicht Bestens informiert, sonst hätte ich die Frage nicht gestellt. Und, wer in EM Rente geht, hat sich diese Rente nicht freiwillig ausgesucht. Dieser Mensch ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage für diese unsere Gesellschaft zu arbeiten. Was bitte ist daran so verwerflich sodann zu monieren, das Es dafür auch noch Abzüge gibt.
@IMam 20.03.2009 | 06:57
Dann erklären Sie mir doch bitte einmal, warum jemand, der vor dem 60. Lebensjahr eine EM-Rente bezieht, besser gestellt sein soll, als jemand, der auch aus gesundheitlichen Gründen aber erst ab 60 eine EM-Rente oder Altersrente wg. Schwerbehinderung bezieht?
Murmeltieram 20.03.2009 | 07:39
Fangen Sie doch auch noch eine Diskussion über die Renten im Osten an. Das wäre genauso überflüssig und ergebnislos wie die immer wiederkehrende Diskussion über die Abschläge, und es wurde hier auch schon ca. 1.000.000 mal diskutiert. Das Urteil wurde durch 2 von 3 Richtern bestätigt. Sie können sich ja mit Ihrem Rententräger darauf einigen, das er Ihnen die Zurechnungszeit komplett streicht, und sie dafür keine Abschläge bekommen. Dann sind sie glücklich und der Rententräger freut sich, weil er Geld spart.Über die Zurechnungszeit,regt sich nämlich komischerweise niemand auf. Aber die Mentalität heisst ja, nehmen, nehmen, nehmen.
IMam 20.03.2009 | 08:36
,,,,Aber die Mentalität heisst ja, nehmen, nehmen, nehmen,,, ich will mich mit Ihnen nicht streiten, aber das Mitnehmen was geht - sollte legitim sein. Die Gesellschaft ( gerade Jetzt ) lebt es ja vor.
uuuam 20.03.2009 | 09:33
nehmen nehmen... so einfach ist es ja nun doch nicht immer. Manche schauen einfach nach einem Strohalm, weil sie krankheitsbedingt nichts dazuverdienen können und ganz einfach Geld fehlt. Für die Ausbildung der Kinder, für alles mögliche und manchmal auch für´s Essen...
Murmeltieram 20.03.2009 | 10:22
Selbstverständlich, da haben sie Recht. Aber was Recht ist, sollte Recht bleiben. Die Zurechnungszeit ist eine Zeit in der man selber keinerlei Arbeitsleistung erbracht hat, also NULL!! Und diese Zeit dient dazu die Abschläge aufzufangen. Wenn die Abschläge nicht rechtens sind, dann sollte man in den Fällen auch komplett auf die Zurechnungszeit verzichten. Das wäre die logische Folgerung. Aber was wäre das Geschrei dann gross...ich möchte nicht dran denken...
IMam 20.03.2009 | 11:04
Na ja,,belassen wir es dabei. Richter sind halt auch nur ? Menschen. So ähnlich wie beim Familiengericht - die Tochter will in die Disco, die Mutter ja, der Vater nein. Nur hier gibt es keine übergeordnete Instanz, an die sich der Sprössling wenden könnte. Was bleibt, ein Kompromiss. Der Vater sodann doch JA, aber - mit der Auflage, damit Er sein Gesicht nicht verliert - um 22.00 Uhr bist du Zuhause.
Nettam 23.03.2009 | 09:29
Hallo IM, Ihr Beispiel mit der Disco gefällt mir. Auf den hier diskutierten Sachverhalt bezogen müsste man es noch erweitern. Tochter möchte für 300 EUro neue Klamotten, Mutter willigt ein, unter der Bedingung, das sie dieses Wochenende nicht in die Disco geht. DIe Tochter akzeptiert das, und bekommt die Kleidung. Plötzlich, am Abend möchte die aber trotzdem auch noch in die Disco, obwohl die Abmachung so war, das sie ja die Kleider bekommen hat. So stellt es sich mit Zurechnungszeit und Abschlägen dar. Am liebsten ALLES!!! So sind Kinder ;-))
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