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Experten-Antwort

EM oder Altersrente

von zulu13.11.2014 | 08:13
1232 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, von der KK wurde ich ( geb. Sept. 1951) im Juli 14 zum Rehaantrag aufgefordert. Dem bin ich nachgekommen. Nun hat die Reha dieser Tage ergeben, dass meine Leistungsfähigkeit aufgehoben ist. Was passiert nun, denn ich könnte inzwischen auch ohne Abzüge in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen? Lande ich in der Erwerbsminderungsrente, womöglich mit Abzügen? Danke für Antwort und allen einen schönen Tag!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.11.2014 | 09:43

Es ist so wie bereits von Achill gesagt. Hintergrund ist der, das die KK kein Krankengeld mehr zahlen kann/möchte, da es wahrscheinlich ist, dass Sie nicht mehr in das Arbeitsleben zurückkehren werden.

Aus diesem Grund hat man Sie aufgefordert einen Antrag zu stellen.

4 Antworten

Achillam 13.11.2014 | 08:50
Wenn Sie zum Rentenantrag aufgefordert werden, beantragen Sie beide Renten. Man wird Ihnen dann für beide eine Probeberechnung fertigen und Sie können sich die bessere dann aussuchen.
Claraam 13.11.2014 | 09:47
Für ganz so einfach halte ich es nicht. Seit wann sind Sie erwerbsgemindert und wann könnte Ihre Altersrente beginnen? Abhängig vom Beginn der möglichen Rente wegen Erwerbsminderung hätte die Krankenkasse ggf. ein berechtigtes Interesse daran, dass diese Rente vorrangig in Anspruch genommen wird, wenn sie früher beginnen könnte und der Krankenkasse einen Erstattungsanspruch ermöglicht. Dann würde die Einschränkung des Dispositionsrechts greifen, die die Krankenkasse sicherlich mit der Aufforderung ausgesprochen hat, und Sie könnten eben nicht mehr frei wählen. Allerdings könnte sich die Krankenkasse auf eine Absprache einlassen, wenn Sie dieser dann den Fall schildern. Könnte, muss aber nicht.
Juppam 13.11.2014 | 14:06
Haben Sie überhaupt einen Schwerbehindertenstatus mit mindestens GdB 50 ?Nur so ist eine Rente für Schwerbehinderte möglich.
zuluam 14.11.2014 | 15:00
Danke Clara. Genau das ist der Punkt, der noch vollkommen offen ist. Vermutlich wird mein Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet. Wann der Med. Dienst den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit als gegeben erachtet, steht für mich in den Sternen. Da es sich um eine onkol. Erkrankung handelt ist alles möglich. Den Rehaantrag habe ich nach Aufforderung bereits im Frühjahr gestellt. Anspruch auf SB-ARG, ohne Abschlag, besteht aber erst seit einem Monat.
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