Zitiert von: Konrad Schießl
Zweimal gesetzliche Rente, wenn das nicht besondere gesetzliche Renten sind?
äuternd:
Hallo K.S.,
doch, es kann schon Sinn machen, mehrere Rentenarten - die zum selben Rentenbeginn möglich sind - auch parallel zu beantragen *), um die Fristen zu wahren. Nur so schließt man Nachteile der 'falschen' Rentenwahl aus ...erkennt man bei Antragstellung eigentlich automatisch. Und, sofern fehlende Voraussetzungen noch nicht vorliegen (der beantragte GdB 50 % läuft noch Monate im Verfahren bis zum Abschluss), wird das eben im Nachhinein entschieden.
Üblicherweise erkundet man das Monate vorher im Rahmen von Probeberechnungen, wie KSC schon gesagt hat ;-)
Gruß
w.
*) die Zeiten, wo der Wille der Antragsstellers für die/eine Rentenart gilt und sonst nichts anders, sind lange vorbei. Die DRV hat unabhängig davon immer die 'beste' Rentenart zu prüfen, auch wenn Sie nicht beantragt worden ist.