Wenn der Rehaantrag nur ein " Vorschlag " ihrer Kasse ist , können Sie dem nachkommen oder auch nicht. Das bleibt ihnen dann überlassen.
Wenn Sie aber von der Kasse schriftlich und unter der Fristsetzung von 10 Wochen aufgefordert wurden/werden einen Rehaantrag zu stellen, MÜSSEN Sie dem auch innerh. der Frist nachkommen, da die Kasse sonst die Krankengeldzahlung einstellen wird und Sie dann ohne Geld dastehen. Da bleibt ihnen dann null komma null Spielraum...
Wenn Sie erst seit 1/2 Jahr AU sind haben Sie ja noch für ca. 1 Jahr Krankengeldanspruch. Den würde ich - rein aus finanzieller Sicht, da KK-Geld meist höher als die zu erwartende EM-Rente - versuchen komplett auszunutzen. Wie gesagt liegt das aber nicht in ihrem Ermessen , sondern an ihrer Kassse ob die da so lange mitspielt und wenn die jetzt schon nach nur 6 Monaten AU mit einer Reha - wenn auch erstmal nur als Vorschlag - kommen, werden die sicher nicht so lange jetzt noch abwarten. Dann wird bestimmt bei Ablehnung des " Vorschlages " ihrerseits dann die Aufforderung dazu dann zeitnah kommen... In der Praxis gelingt es darum auch nur ganz wenigen die vollen 78 Wochen des Krankengeldansporuches auch wirklich auszunuten. Das kommt eben immer auf die Krankenkasse und den jeweiligen Einzelfall dann an.
Aber auch wenn Sie die 78 Wochen KK-Geld bekämen und anschliessend ALG I bei der AfA beantragen , könnte und wird auch die AfA Sie sofort zur Rehaantragstellung auffordern. Sie wird dies mit absoluter Sicherheit auch sofort tun, gerade bei so einer langen Krankheitsvorgeschichte geht das ratz fatz und da ist dann auch ja auch wirklich zu klären ob nicht EM vorliegt. Diese Klärung will die AfA dann eben durch den Rehaantrag der dann bei EM ja automatisch in einen EM-Antrag von der RV umgedeutet würde erreichen.
Wie gesagt können Sie selber den ganzen zeitlichen Ablauf nur sehr bedingt steuern. Das Sie das alles letztlich bis zum Eintritt in die Rente für Schwerbehinderte durchziehen können ( die ja auch mit Abzügen verbunden wäre und sich wohl nicht gross von der EM-Rente unterschieden dürfte .. ) , halte ich für zwar nicht unmöglich , aber doch recht unwahrscheinlich. Aber das wird ihnen niemand heute sicher sagen können.
Auf die Rentenhöhe wird sich ein abwarten bis zur Rente für Schwerbehinderte wohl nicht grossartig noch auswirken. Sie bekämen ja auch bei einer jetzt zuerkannten EM-Rente noch die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr von der RV " geschenkt ". Und diese wird ja bei einer normalen Erwerbsbiografie über viele Jahrzehnte sicher nicht ganz niedrig dann ausfallen. Es wäre halt zu berechnen ob durch Krankengeld und ALG I bis zum 60. Lebensjahr ( statt durch die Zurechnungszeit ) die Altersrente dann höher ausfallen würde. Ich glaube es nicht.