Hallo W. Gillmann,
wenn Sie anstelle Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung eine Altersrente erhalten, ist diese wegen dem sog. Besitzschutz mindestens so hoch wie die bisher bezogene Rente. Wenn Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen möchten, ist es je nach Rentenart und Rentenbeginn möglich, dass für die neu hinzugekommenen Zeiten ein Abschlag für diese Altersrente in Kauf zu nehmen ist.
Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen und die Mitteilungspflichten sind im Rentenbescheid aufgeführt. Falls Sie die Grenze von 450,- Euro überschreiten, ist dies unverzüglich mitzuteilen sowie auch die Aufnahme der Beschäftigung selbst.
Mit freundlichen Grüßen