EM-Rente 100%

von
W.Gillmann

Guten Tag.

In meinem Rentenbescheid steht: Sie müssen uns unverzüglich mitteilen, wenn Ihr Einkommen über der Hinzuverdienstgrenze liegt.
Heißt das , alles unter 450 Euro muß ich nicht melden?

Im Rentenbescheid steht, Beginn Ihrer Rente......., Ende Ihrer Rente, die Regelsaltersrente wird am....... erreicht.
Ist meine Rente bis dahin sicher oder muß ich mit 63 1/2 Jahren noch um meine EM-Rente bangen?
Sollte ich jetzt meine EM-Rente in eine Altersrente umwandeln, bekomme ich dann noch einmal Abzüge? Von meiner EM-Rente sind jetzt schon 3,6% weg.

Vielen Dank.

von
W*lfgang

Zitiert von: W.Gillmann
Sollte ich jetzt meine EM-Rente in eine Altersrente umwandeln, bekomme ich dann noch einmal Abzüge? Von meiner EM-Rente sind jetzt schon 3,6% weg.
W.Gillmann,

keine Bange, die Altersrente kann nicht kleiner werden - Grundlage sind die bisherigen Werte Ihrer EM-Rente, die so genannten Entgeltpunkte mit den jetzigen Anzügen. Auch die künftige Altersrente wird daher mindestens so hoch wie jetzt sein.

> Sie müssen uns unverzüglich mitteilen, wenn Ihr Einkommen über der Hinzuverdienstgrenze liegt.Heißt das , alles unter 450 Euro muß ich nicht melden?

Exakt, also keine Mitteilung, wenn die zulässige Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Hab' jetzt keinen EM-Bescheid vor Augen, daher könnte es einen Widerspruch zur Mitteilungspflicht 'jeder Aufnahme einer Tätigkeit/Beschäftigung' geben ...morgen/übermorgen wird das geklärt :-)

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo W. Gillmann,
wenn Sie anstelle Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung eine Altersrente erhalten, ist diese wegen dem sog. Besitzschutz mindestens so hoch wie die bisher bezogene Rente. Wenn Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen möchten, ist es je nach Rentenart und Rentenbeginn möglich, dass für die neu hinzugekommenen Zeiten ein Abschlag für diese Altersrente in Kauf zu nehmen ist.
Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen und die Mitteilungspflichten sind im Rentenbescheid aufgeführt. Falls Sie die Grenze von 450,- Euro überschreiten, ist dies unverzüglich mitzuteilen sowie auch die Aufnahme der Beschäftigung selbst.

Mit freundlichen Grüßen

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