1. Bei einem erzielten Entgelt bis zu 450 Euro monatlich geht der Rentenversicherungsträger davon aus, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Darüberhinaus wird der Rentenversicherungsträger im Einzelfall prüfen, ob die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird.
2. Die Aufnahme einer Beschäftigung sollten Sie im Übrigen dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Dazu sind Sie im Rahmen der Mitwirkungspflichten (siehe Rentenbescheid) außerdem verpflichtet.