1. Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht für Versicherte (Jahrgang 1954) mit dem 63. Lebensjahr und 4 Monate. Auch der Bezug des Krankengeldes zählt mit zu den 45 Versicherungsjahren.
2. Sie haben mit dem 63. Lebensjahr auch Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte (Rentenabschlag 9,6 Prozent). Jeder Monat der später die Rente in Anspruch genommen wird, verringert sich der Rentenabschlag. Ggfls. kann der Rentenbezug auch durch den Bezug von Arbeitslosengeld I hinausgezögert werden.
3. Sind die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt, besteht auch ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Bei einem Beginn der Rente wegen verminderter Erwerbsminderung vor dem 01.01.2024 ist bei der Ermittlung des maßgebenden Zugangsfaktors entgegen der Grundvorschrift des § 77 SGB VI nicht die Vollendung des 62. Lebensjahres maßgebend sondern bei einem Rentenbeginn im Jahre 2017 ist das 60. Lebensjahr und 11 Monate zugrunde zu legen.
4. Sie sollten eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers aufsuchen, damit die jeweiligen Ansprüche mit den jeweiligen zustehenden Rentenbeträgen ermittelt werden kann.