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Experten-Antwort

EM-Rente

von Hörby18.08.2016 | 10:09
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3 Antworten

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Hallo , bin Jahrg. 4.1954 habe 45 Jahre voll müsste noch 1 Jahr arbeiten bis Rente mit 63 +4 Mon. Bin schon länger krankgeschrieben .Was wäre wenn ich EM -Rente bekommen würde ? Bekommt man mit 62 Jahren auch 10,8% Abzüge oder ist das ab 60 Jahren gestaffelt? Oder was wäre wenn ich nach 78 Wo .Krankengeld ca. 03.17 ausgesteuert würde? Danke für Ihre Antworten. MfG Hörby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht für Versicherte (Jahrgang 1954) mit dem 63. Lebensjahr und 4 Monate. Auch der Bezug des Krankengeldes zählt mit zu den 45 Versicherungsjahren.

2. Sie haben mit dem 63. Lebensjahr auch Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte (Rentenabschlag 9,6 Prozent). Jeder Monat der später die Rente in Anspruch genommen wird, verringert sich der Rentenabschlag. Ggfls. kann der Rentenbezug auch durch den Bezug von Arbeitslosengeld I hinausgezögert werden.

3. Sind die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt, besteht auch ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Bei einem Beginn der Rente wegen verminderter Erwerbsminderung vor dem 01.01.2024 ist bei der Ermittlung des maßgebenden Zugangsfaktors entgegen der Grundvorschrift des § 77 SGB VI nicht die Vollendung des 62. Lebensjahres maßgebend sondern bei einem Rentenbeginn im Jahre 2017 ist das 60. Lebensjahr und 11 Monate zugrunde zu legen.

4. Sie sollten eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers aufsuchen, damit die jeweiligen Ansprüche mit den jeweiligen zustehenden Rentenbeträgen ermittelt werden kann.

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2 Antworten

Gustavam 18.08.2016 | 16:44
Warm Beratungsstelle ich denke Ihr seid Experten?
W*lfgangam 18.08.2016 | 20:04
Hallo Gustav, hier kann nur eine erste Einschätzung nach den (oft spärlichen) Informationen gegeben werden, ohne das man die tatsächlichen Versicherungsverhältnisse kennt - die inhaltlich schon mal ganz aussehen können, als es die Fragenden hier darstellen. Da Sie hier keine rechtsverbindliche Auskunft erhalten können, und Rückäußerungen auch falsch beurteilt/ausgelegt werden können, ist es _immer_ besser, das direkt in der Beratungsstelle noch mal vorzubringen/überprüfen zu lassen / Sie haben ja jetzt Hintergrundinformationen ...nur dann sind Sie auf der sicheren Seite! Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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