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Experten-Antwort

EM RENTE

von NRW15.08.2016 | 19:14
1195 Ansichten
5 Antworten

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Guten Abend, seit einigen Monaten erhalte ich befristet eine Arbeitsmarktrente, da ich vorher arbeitslos war. WAS wird genau von WEM WIE geprüft, und WER entscheidet WIE LANGE die EM/Arbeitsmarktrente bewilligt wird? Wenn eine Weiterbewilligung beantragt wird, folgt dann das gleiche Prozedere? Vielen Dank im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.08.2016 | 13:55

Hallo NRW,

den Ausführungen von „W*lfgang“ können wir uns mit dem nachfolgenden ergänzenden Hinweisen anschließen, dass eine „Arbeitsmarktrente“ immer wieder als Zeitrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze verlängert werden kann. Achtung bei Verzug ins Ausland kann die Rente ganz oder teilweise entfallen.

4 Antworten

W*lfgangam 15.08.2016 | 19:55
Hallo NRW, ja, grundsätzlich der gleiche Ablauf. Sie sollten 6 Monate vor Rentenende den Weiterzahlungsantrag stellen. Der med. Dienst der DRV wird zur Überprüfung der dann aktuell noch möglichen Erwerbsfähigkeit eingeschaltet und - bei der Arbeitsmarktrente - mit den dann bestehen Möglichkeiten auf dem örtlichen Teilzeitarbeitsmarkt abgeglichen, ggf werden Sie zu einer Begutachtung eingeladen. Der med. Dienst gibt ein Votum ab (pro/kontra Weiterzahlung, wie lange), der Sachbearbeiter/Jurist der DRV entscheidet letztendlich über Ihren Antrag. Sie erhalten einen neuen Bescheid: problemlose Weiterzahlung der vollen Rente/mit neuer Befristung, Teilrente, keine Rente. Und Ihnen steht der Rechtsweg wieder offen, gegen negative Entscheidungen anzugehen. Wenn Sie im Laufe der jetzigen Rente neue Einschränkungen haben/neue Gutachten, fügen Sie die dem Weiterzahlungsantrag bei bzw. machen Sie geltend. So einfach ...the same procedure as every year ;-) Gruß w.
NRWam 16.08.2016 | 09:43
@ Herz1952 Danke für den Versuch eine adäquate Antwort abzugeben. Leider haben Sie den Inhalt meiner Frage nicht verstanden.
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