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EM-Rente

von ninni25.09.2007 | 17:41
1310 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin 51 Jahre, w. seit 23 Jahren in einer Körperschaft des öffentlichen Dienstes tätig. Ich leide unter Depressionen, die das regelmäßige Arbeiten immer mehr erschweren und ich immer öfter Krankfeierzeiten habe. Nun ist es ja so, dass nach 6 Wo AU-Zeit die Kasse die Lohnfortzahlung übernimmt, dies aber doch nur höchstens 1 Jahr. Wenn ich jetzt länger als 1 Jahr krank wäre, wer würde meine Lohnzahlung übernehmen, müsste ich automatisch EM-Rente beantragen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie lange Sie Krankengeld erhalten (werden), wird Ihnen Ihre Krankenkasse mitteilen können.

"Automatisch" müssen Sie keine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Wenn Sie allerdings über einen so langen Zeitraum arbeitsunfähig sein würden, wäre die Beantragung der Rente wegen Erwerbsminderung wohl die (nächste/letzte) Maßnahme, damit dann ggf. auf Dauer Ihr Lebensunterhalt "gesichert" wäre.

4 Antworten

Egbertam 25.09.2007 | 17:58
In Kürze: Die Krankenkasse zahlt für 78 Wochen Krankengeld. Aber soweit lässt es die Kasse in den allermeisten Fällen nicht kommen! Vorher werden Sie zu REHA geschickt. Je nach Aussage im Entlassungsbericht sind Sie wieder arbeitsfähig oder man wird Sie auffordern, innerhalb einer Frist einen Rentenantrag zustellen. An diese Aufforderung sind Sie gebunden; bei Nichtbefolgen wird die Krankengeldzahlung eingestellt. Detaillierte Auskünfte bei der Krankenkasse!
bekissam 25.09.2007 | 17:58
Bei Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld wegen der gleichen Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt - gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt, verlängert sich dadurch nicht die Dauer der Krankengeldzahlung.
bekissam 25.09.2007 | 18:56
Wer Krankengeld bekommt, hat so genannte "Mitwirkungspflichten" zu erfüllen. Dazu gehören auch Beratungen/Untersuchungen beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), die zur Beratung und Unterstützung des Versicherten während seiner Krankheit durchgeführt werden. Wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt, dass die Erwerbsfähigkeit des Mitglieds gefährdet oder gemindert ist, kann die AOK verlangen, Rehabilitationsmaßnahmen zu beantragen. Werden diese Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Wird die Reha-Maßnahme abgelehnt (z.B. weil nicht erfolgversprechend) oder besteht bei Ende der Reha-Maßnahme die Erwerbsminderung weiter, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag.
*.*am 26.09.2007 | 10:14
Krankfeierzeiten ? ;-)
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