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Experten-Antwort

EM-Rente

von Brigitte27.06.2018 | 16:51
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Hallo, ich bin Jahrgang 12/1954 und habe die 45 Jahre noch nicht erfüllt. Jetzt ist es so, dass ich 2020 in Rente gehen könnte.Allerdings habe ich große gesundheitliche Probleme, aber leider keinen GdB. Abschläge kann ich mir nicht leisten. Frage: Wenn ich jetzt die EM-Rente beantragen würde, wie hoch wären dann meine Abschläge? Danke für die Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Brigitte“,

den Anmerkungen von „senf-dazu“ wird grundsätzlich zugestimmt. Die Anhebung der Altersgrenze bei einer Erwerbsminderungsrente von 63 Jahre auf 64 Jahre tritt allerdings nur ein, wenn Sie keine 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben. Es bietet sich sicherlich an, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

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6 Antworten

senf-dazuam 27.06.2018 | 17:11
Hallo Brigitte! Wenn Sie eine EM-Rente vor der Altersgrenze erhalten, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für 2018 liegt diese Altersgrenze bei 64 Jahren, die haben Sie in einem halben Jahr erreicht. Für jeden Monat vorher werden 0,3 % angerechnet, bei 6 Monaten würde die Rente also um 1,8 % gekürzt. In diesem Fall ist ein hohes Alter von Vorteil ... Sollten Sie die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, wird der Abschlag wieder von der Regelaltersgrenze her berechnet, Ihre liegt (wg. Jahrgang 1954) bei 65 Jahren und 8 Monaten, mit 63/6 wäre die Rente dann 26 Monate früher, damit der Abschlag 7,8 %. Die Frage ist dann auch noch, was alles an Entgeltpunkten dazugerechnet wird. Lassen Sie sich das am besten in einer Beratungsstelle zusammenstellen, damit Sie nicht nur die Abschläge, sondern auch den Zahlbetrag und die Prognose für die kommenden Jahre betrachten können.
HotRodam 27.06.2018 | 19:59
Sie sollten schnellstens einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Damit können Sie eventuelle Abschläge leicht kompensieren, weil es für jeden GdB-Prozentpunkt über 50 ein Prozent mehr Rente gibt !
Träumeram 27.06.2018 | 20:00
Wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist, beantragt man eine Erwerbsminderungsrente und fragt sich nicht, was wäre wenn ich erwerbsgemindert wäre. Man kann sich eine Erwerbsminderung letztendlich nicht aussuchen.
Silviaam 28.06.2018 | 08:32
Jetzt ist es so, dass ich 2020 in Rente gehen könnte.Allerdings habe ich große gesundheitliche Probleme, aber leider keinen GdB. Abschläge kann ich mir nicht leisten.
Sie sollten schnellstens einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Damit können Sie eventuelle Abschläge leicht kompensieren, weil es für jeden GdB-Prozentpunkt über 50 ein Prozent mehr Rente gibt !
@HotRod Zunächst einmal klar gestellt: Es gibt im Rentenrecht keine prozentuale Bemesseung sondern ein anerkannter GdB (Grad der Behinderung), der sich ggf. auch aus Einzelgraden (Minimum eines Einzelgrades = 10) zu einem Gesamt-GdB (Maximum = 100) zusammensetzt. Jedoch werden alle Einzelgrade in Summe nicht abschließend zusammenaddiert, vielmehr errechnet sich daraus ein Gesamt-GdB, der u.U. maximal GdB 100 betragen könnte. Wie kommen Sie denn auf diese Ihre obige Weisheit, dass es für jeden über GdB 50 "Prozentpunkt" (die gibt es ja schon einmal nicht) hinaus auch ein Prozentpunkt mehr Rente gibt??? Belegen und erläutern Sie das doch bitte definierter. Beachten Sie dabei: Ein GdB von 50 (oder höher) gibt keinen gesonderten rentenrechtlichen Zuschlag an Rente her! Ein Nachteilsausgleich besteht ausschließlich darin, dass Menschen mit einem GdB von 50 (oder höher) früher „als normal“ in Rente gehen können. Gruß Silvia
Fortitude oneam 28.06.2018 | 09:36
Hallo Brigitte, bitte überlegen Sie sich das genau mit der Erwerbsminderungsrente. Dies kann unter Umständen ein langer Leidensweg sein. Es ist ja nicht mehr so lange bis zu Ihrer Regelaltersrente. Einen GdB zu beantragen wäre erstmal der bessere und schnellere Weg. Sie müssen sich nur vom Ihrem zuständigen Versorgungsamt das Formular zuschicken lassen oder können dieses Formular sogar runterladen. Dies sind nur ein paar Seiten und sind zügig ausgefüllt. Wichtig dabei ist, dass Ihre Fachärzte informiert sind. Bedenken Sie dabei, auch einen anerkannte GdB zu bekommen ist nicht einfach und schon garnicht einen unbefristeten. Im übrigen schließe ich mich Silvia's Statement an und Sie hat sehr gut die Schwerbehinderung (GdB) erklärt. Die allermeisten schreiben nämlich ommer wieder in Prozent(%) und das ist total verkehrt. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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