Jetzt ist es so, dass ich 2020 in Rente gehen könnte.Allerdings habe ich große gesundheitliche Probleme, aber leider keinen GdB. Abschläge kann ich mir nicht leisten.
Sie sollten schnellstens einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Damit können Sie eventuelle Abschläge leicht kompensieren, weil es für jeden GdB-Prozentpunkt über 50 ein Prozent mehr Rente gibt !
@HotRod
Zunächst einmal klar gestellt:
Es gibt im Rentenrecht keine prozentuale Bemesseung sondern ein anerkannter GdB (Grad der Behinderung), der sich ggf. auch aus Einzelgraden (Minimum eines Einzelgrades = 10) zu einem Gesamt-GdB (Maximum = 100) zusammensetzt.
Jedoch werden alle Einzelgrade in Summe nicht abschließend zusammenaddiert, vielmehr errechnet sich daraus ein Gesamt-GdB, der u.U. maximal GdB 100 betragen könnte.
Wie kommen Sie denn auf diese Ihre obige Weisheit, dass es für jeden über GdB 50 "Prozentpunkt" (die gibt es ja schon einmal nicht) hinaus auch ein Prozentpunkt mehr Rente gibt???
Belegen und erläutern Sie das doch bitte definierter.
Beachten Sie dabei:
Ein GdB von 50 (oder höher) gibt keinen gesonderten rentenrechtlichen Zuschlag an Rente her!
Ein Nachteilsausgleich besteht ausschließlich darin, dass Menschen mit einem GdB von 50 (oder höher) früher „als normal“ in Rente gehen können.
Gruß Silvia