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EM Rente

von klaus12.02.2008 | 13:56
1159 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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An User und Experte Ich bin 1951 geboren uns seit 2.1.2006 im Krankenstand. Nach Reha und Klage wurde mir jetzt eine Rente wegen teilweiser EM bei Berufsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit bewilligt. Meine Frage, heißt unbestimmte Zeit bis Umstellung auf Altersrente und wann kann ich frühestens die Altersrente ohne Abschläge beantragen. Habe jeztt 42 Berufsjahre. Bitt um Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Diese Rente kann frühestens mit 63 umgewandelt werden (mit 8,7% Kürzung). Eine Umwandlung mit 60, wie bisher, ist ab Jahrgang 1951 ohne Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50% GdB, nicht mehr möglich.

2 Antworten

Rosannaam 12.02.2008 | 14:54
Hallo Klaus, ja, unbestimmte Zeit heißt bis zur Regelaltersrente (bei Jahrgang 1951 = 65 + 5). Sollte sich Ihr Gesundheitszustand aber bis dahin verschlechtern, können Sie auch die VOLLE EM-Rente beantragen ( = das doppelte der bisherigen Rente ). Wenn Sie neben der teilweisen EM-Rente noch arbeiten (Hinzuverdienstgrenze ist ja ziemlich hoch) und Sie bis zum 65. Lebensjahr insgesamt mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre (nur Pflichtbeiträge aus einer vers.pflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit!)erreichen, können Sie mit 65 auch die AR für besonders langjährig Versicherte beantragen. MfG Rosanna
Antoniusam 12.02.2008 | 15:09
Eine Rente "auf unbestimmte Dauer" wird LÄNGSTENS bist zur Regelaltersrente gezahlt. Zwischenzeitliche Überprüfungen der Rentenberechtigung sind grundsätzlich immer möglich. Nähere Erläuterungen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Rentenbescheid ! MfG
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