An User und Experte
Ich bin 1951 geboren uns seit 2.1.2006 im Krankenstand. Nach Reha und Klage wurde mir jetzt eine Rente wegen teilweiser EM bei Berufsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit bewilligt.
Meine Frage, heißt unbestimmte Zeit bis Umstellung auf Altersrente und wann kann ich frühestens die Altersrente ohne Abschläge beantragen. Habe jeztt 42 Berufsjahre. Bitt um Antworten.
Hallo Klaus,
ja, unbestimmte Zeit heißt bis zur Regelaltersrente (bei Jahrgang 1951 = 65 + 5).
Sollte sich Ihr Gesundheitszustand aber bis dahin verschlechtern, können Sie auch die VOLLE EM-Rente beantragen ( = das doppelte der bisherigen Rente ).
Wenn Sie neben der teilweisen EM-Rente noch arbeiten (Hinzuverdienstgrenze ist ja ziemlich hoch) und Sie bis zum 65. Lebensjahr insgesamt mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre (nur Pflichtbeiträge aus einer vers.pflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit!)erreichen, können Sie mit 65 auch die AR für besonders langjährig Versicherte beantragen.
MfG Rosanna
Eine Rente "auf unbestimmte Dauer" wird LÄNGSTENS bist zur Regelaltersrente gezahlt. Zwischenzeitliche Überprüfungen der Rentenberechtigung sind grundsätzlich immer möglich.
Nähere Erläuterungen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Rentenbescheid !
MfG