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EM- Rente "neues Gutachten"!!

von Helga30.03.2010 | 20:23
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Guten Tag, mein Antrag auf EM- Rente wurde vor ca. 2 Monaten abgelehnt. Darauf hab ich Widerspruch eingereicht und weitere ärztliche Befunde nach gereicht. Nun wurde mir ein weiterer Termin bei einen neuen Gutachter ( "Facharzt", kein Allgemeinarzt mehr wie beim 1 Gutachten) zu geschickt. Der Termin ist aber erst in 8 Wochen . Warum zieht die DRV alles so in die Länge. Was ist der genau Grund für eine weitere Begutachtung, glaubt die DRV dem Gutachten des damaligen Allgemeiarzt etwa auch nicht, oder was steckt sonst noch dahinter. Vielen Dank für klare Antworten. Helga

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beiträge von "Renten-Fachmann" und "Ernst".

6 Antworten

Renten-Fachmannam 30.03.2010 | 20:38
Es dauert, weil der Gutachter noch andere Patienten und auch eine Terminliste hat. Sie werden also den nächsten freien Termin bekommen haben. Und was ist schlecht daran, wenn Sie von einem Facharzt untersucht werden ? Der erkennt auf seinem Spezialgebiet bestimmt mehr als ein Allgemein-Mediziner.
Ernstam 30.03.2010 | 23:10
Übrigens ist es durchaus ueblich, das im Widerspruchsverfahren noch mal neu begutachtet wird. Wonach auch sonst sollte die RV ihre Entscheidung dann fällen ? Atteste / Befundberichte der eigenen behandelnden Ärzte sind da nicht besonders hilfreich.
Ernstam 30.03.2010 | 23:04
Der Gutachter hat halt noch andere Patienten sowie Begutachtungen. Vielleicht ist er auch jetzt erstmal 2 Wochen in den Osterferien oder dann noch zur Weiterbildung und so weiter. Wer weiß das schon ? Es gibt halt viele Gründe warum er ihnen erst in 8 Wochen den Termin gebeten hat. Die RV kann übrigens gar nichts dafür. Den genauen Begutachtungstermin bestimmt alleine der Gutachter und nicht die RV. Wobei 8 Wochen Wartezeit schon etwas sehr lang ist . Ein Facharztgutachten ist immer aussagekräftiger, als das eines Allgemeinmediziners. Warum man Sie nicht gleich zu einem Fascharzt zur Begutachtung geschickt hat, wäre natürlich eine Frage wert. Wäre dies der Fall gewesen wäre ihr Verfahren vielleicht schon erledigt.
Wunder gibt es immer wiederam 31.03.2010 | 09:33
Liebe Helga, kaum zu glauben,aber wahr..sie sind nicht die einzige Person auf dieser Welt die einen Rentenantrag gestellt hat. Unverschämterweise haben das noch mehr Menschen getan. Man muss sich manchmal halt damit abfinden das man icht allein auf dieser Welt existiert und sich nicht alles um einen dreht. ""Was ist der genau Grund für eine weitere Begutachtung, glaubt die DRV dem Gutachten des damaligen Allgemeiarzt etwa auch nicht, oder was steckt sonst noch dahinter."" Wer soll Ihnen hier eine Antwort darauf geben??Versuchen sie doch einmal nachzudenken, wie sollen die Experten im Forum eine Einzelfallaussage zu Ihrem Fall machen??? Das kann wohl nur Ihre zuständige Sachbearbeiterin/er. Manchmal ist es gar nicht mal so falsch nicht immer zu denken ,das jeder Ihnen etwas will ( etwas schlechtes ), sondern auch einfach mal selber ein bisschen zu denken.Dann erübrigen sich viele überflüssige Fragen ganz von alleine.
-_-am 31.03.2010 | 22:01
"Warum zieht die DRV alles so in die Länge." Offensichtlich liegt hier Ihrerseits ein erheblicher Wahrnehmungsfehler vor. Die DRV hat bereits über Ihren Antrag entschieden. Die auf Ihren nachfolgenden Widerspruch durchzuführenden Ermittlungen, dazu zählen auch neue Begutachtungen, werden in erster Linie in Ihrem Interesse durchgeführt, denn Sie wünschen ja eine Leistung, eine andere Entscheidung als nach objektiven Gesichtspunkten bereits festgestellt. Wenn Sie dazu einem sehr teuren medizinischen Sachverständigen vorgestellt werden und der von Ihnen behauptete Leistungsanspruch tatsächlich bestätigt wird, haben Sie gute Chancen durch dieses neue Gutachten Zahlungen in erheblicher Höhe zu beziehen. Dass die DRV eine solche Entscheidung entsprechend gründlich prüfen muss, ist im Ineresse der Versichertengemeinschaft doch wohl ganz selbstverständlich. Dass solche Sachverständige nicht auf den Bäumen wachsen, sondern eine entsprechend lange Warteliste haben, muss Ihnen eigentlich einleuchten. Weiterhin ist eine gründliche Prüfung auch für den Fall der Abweisung Ihres Widerspruchs für die Deutsche Rentenversicherung von Bedeutung. Letztlich muss die DRV im Klageverfahren die Widerspruchsentscheidung entsprechend vertreten.
Helgaam 01.04.2010 | 10:06
Ich bedanke mich für die meist hilfreichen Antworten! Danke Helga
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