Zitiert von: Castle
Hallo zusammen,
nun ist mein Rentenbescheid gestern gekommen und einen Satz darin verstehe ich nicht und bitte um Erläuterung:
"....weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht."
Hallo Castle,
Schorsch hat Ihnen ja schon sehr gut erklärt, dass Sie nach Feststellung der der Rentenversicherung teilweise erwerbsgemindert sind und eine befristete Arbeitsmarktrente erhalten.
Zitiert von: Castle
Was wird von mir erwartet, damit ich in dieser , wie ich finde , kurzen Zeit meine volle Leistungsfähigkeit wieder herstelle?
Die
DRV hat Ihnen eine volle
EM-Rente auf Zeit wegen verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt, weil Sie noch in Teilzeit arbeiten können (3 bis unter 6 Stunden).
Einerseits kann es sein, dass bei Ihnen teilweise Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt wurde (siehe Rentenbescheid) und die Befristung ausschließlich aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes erfolgte. Zum 01.01.2019 (oder ggf. auch früher) wird dann lediglich geprüft wird, ob der Arbeitsmarkt weiterhin verschlossen ist.
Andererseits bedeutet eine befristete Feststellung von teilweiser Erwerbsminderung nicht zwingend, dass sich Ihr Gesundheitszustand bis zum Ende der Befristung erheblich verbessern wird. Die Ärzte der Rentenversicherung halten eine Besserung lediglich für möglich. Sollte sich Ihre Leistungsfähigkeit bis Ende 2018 nicht verbessern oder sogar verschlechtern, können Sie eine Weitergewährung der Rente beantragen.