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EM-Rente

von Valletta22.09.2008 | 22:15
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3 Antworten

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Hallo, ich bekomme seit 2001 eine Teilerwerbsminderungsrente bis zum Ende meines Berufslebens und zeitlich befristet eine volle EM-Rente, da der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist und ich außerdem lt.Gutachten nur eine Tätigkeit (4 Std.) ausüben dürfte, die mit unüblichen Pausen verbunden wäre. Mein Antrag auf volle EM-Rente ist bereits 3x für je 3 Jahre genehmigt wurden. Nun meine Frage. Erhalte ich bei der nächsten Antragstellung eine volle EM-Rente bis zum Ende meines Berufslebens, da ich gehört habe, dass es nur eine 3malige befristete Verlängerung gäbe und danach diese in eine Dauerrente umgewandelt werden muß. Stimmt das so? Bitte um Antwort. MfG Valletta

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Schade".

2 Antworten

Schadeam 22.09.2008 | 22:37
Arbeitsmarktrenten werden nicht als Dauerrente bezahlt! Wenn der Arbeitsmarkt weiterhin ausschlaggebend ist, bleibt es bei der Befristung. Woher soll ein Forumsteilnehmer wissen, wie in Ihrem konkreten ´Fall bei Ablauf der Befristung entschieden wird. PS: es gibt auch Fälle, in denen eine Dauerrente entzogen werden kann. Ich fürchte Sie müssen abwarten.
Corlettoam 23.09.2008 | 07:38
Éine EM-Rente die ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen ( NICHT die Arbeitsmarktrenten ) erteilt wurde, muss nach 9 Jahren der Befristung dann als Dauerrente gezahlt werden ! Die Anzahl der Verlängerungen innerhalb dieses Zeitraumes spielen dabei keine Rolle ( die Regelung mit 3 x verlängern und danach Dauerrente gibt es nicht mehr )
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