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EM Rente

von Fitti18.11.2008 | 17:24
1024 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Liebe Experten, meine Frau, Jahrg.10/1952 ,bezieht nach Kündigung, Krankheit und Aussteuerung z.Zt.Arbeitslosengeld.(Anspruch besteht bis 9/2009) Nach mehreren Krankheiten ist sie 50% Schwerbehindert.Nun steht im Dezember eine weitere OP an.Die Krankschreibung wird nach Einschätzung des Arztes mind.2 Monate dauern.6 Wochen würde dann ja die Arge weiter bezahlen.Da wir nicht sicher sind ob diese weitere Krankheit von der Krankenkasse als "neue Krankheit" bewertet wird,sind wir nicht sicher was wir tun sollen. Würde das Arbeitslosengeld weiter gezahlt wenn man im Januar einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen würde? Trotz der 6 Wochen Frist. Für Ihre Hinweise bedanke ich mich

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.11.2008 | 09:42

Ihre Frage sollte vor Ort von der zuständigen Agentur für Arbeit abgeklärt werden.

3 Antworten

neptunam 19.11.2008 | 08:12
Hallo Fitti, bei Antragstellung würde Ihre Frau nicht mehr als arbeitssuchend geführt, würde aber trotzdem Anspruch auf ALG I haben für die individuelle Zeit der Befristung/Berechtigung für Arbeitslosengeld. Sie bekäme die Zahlung im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung des SGB III, § 125, weil der Gestzgeber nicht will, daß man in der Zeit, in der über die Rente entschieden wird, ohne jedes Einkommen dasteht. Nach dem Bezug von ALG I bis zur Berechtigungsgrenze kommt dann allerdings Grundsicherung bei Bedürftigkeit. Achten Sie darauf, daß Ihre Frau auch Ihr Geld nach obigem Paragraphen erhält. Das AA möchte gerne solche Leute aus Unkenntnis oder mit Bedacht in den Arbeitsmarkt vermitteln, was definitiv nicht angesagt ist. LG Neptun
Fittiam 19.11.2008 | 13:26
Ich meinte ob meine Frau weiter Arbeitslosengeld erhält wenn sie länger als 6 Wochen krank ist.
neptunam 19.11.2008 | 14:29
Warum stellen sie jetzt nicht den Antrag auf EM? Wird doch eh einige Zeit dauern bis zum Bescheid (eventuell 4 Monate) und wenn ein Widerspruch(nochmal 10 Monate) notwendig wird, noch viel länger. Mit Klage habe ich 2 1/2 Jahre gebraucht. Das waren jetzt meine Erfahrungen. Da ist ihre Frau schon längst aus allen Zahlungen raus. LG Neptun
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