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EM-Rente

von Franklin29.05.2009 | 07:34
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich erhalte eine Arbeitsmarktrente von der DRV. 1) Erhöht sich bei der Rentenerhöhung am 1.Juli auch meine Rente? 2) Wenn ich jetzt Teilzeit arbeiten gehe und ich dazu die Teilerwerbsunfähigkeitsrente bekomme, dann zahle ich ja weitere Beiträge zur Rentenversicherung ein. Erhöht sich dann meine EM-Rente? Wenn ja: Jedes Jahr oder wie läuft das? 3) Wenn ich Teilzeit arbeite und dazu die Teilerwerbsunfähigkeitsrente bekomme, wird dann in meinem Versicherungsverlauf die Zurechnungszeit weiter drin stehen oder die Beiträge aus der Teilzeitarbeit? Danke schon mal. Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu 1) Ja!

Zu 2) Zunächst sollten Sie unbedingt mit Ihrem Rentenversicherungsträger abklären, ob es sich bei der von Ihnen angestrebten Beschäftigung um eine Beschäftigung handelt, bei der eventuell der Rentenanspruch als solcher entfallen würde. Dann wäre später die EM-Rente neu festzustellen. Andernfalls kommt es immer auf die Frage an, ob der Rentenversicherungsträger die Beschäftigung zum Anlass nimmt einen neuen Leistungsfall festzulegen oder nicht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns in diesem Forum deshalb nicht abschließend hierzu äußern können. Es wird sich immer um eine Einzelfallentscheidung handeln, die Sie individuell mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären sollten.

Zu 3) Es wird bei einem neuen Leistungsfall die Zurechnungszeit als Rentenbezugszeit also Anrechnungszeit im Versicherungsverlauf "drin stehen". Darüber hinaus werden auch die Beiträge aus der Teilzeitarbeit im Verlauf enthalten sein. Allerdings ist es äußerst unwahrscheinlich, dass bei einer erneuten Feststellung der Rente sich die Rente erhöhen wird, da in der Regel vor dem Eintritt des Versicherungsfalles die meisten Versicherten ein Versichertenleben haben dürften, was den durchschnittlichen Verdienst nach dem Leistungsfall übertreffen dürfte. Nur für den Fall, dass die Beiträge nach dem Ende der Zurechnungszeit liegen, also auf jeden Fall alle Beiträge nach dem 60. Lebensjahr, wird sich eine Nachfolgerente erhöhen.

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