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EM-Rente

von Dinah13.06.2009 | 19:14
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, seit 2007 bekomme ich eine Teil-Erwerbsminderungsrente, rückwirkend ab 2004. Die Teilrente bekomme ich, weil ich noch einen dem entsprechenden Arbeitsplatz inne habe. Nun eröffnete mir mein Chef, dass er mir durch meine immer stärker werdenden gesundheitlichen Einschränkungen den Arbeitsplatz in der Form nicht mehr erhalten kann. Ich könnte zwar noch stundenweise als geringfügig Beschäftigte bei ihm als eine Art Beratungskraft tätig sein, jedoch ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz erfordere eine höhere Leistung. Was muss ich jetzt tun? Ich bin Jahrgang 1958, seit 30 Jahren in dem Betrieb tätig und meine Rente ist *auf unbestimmte Zeit* ausgesprochen. Es wäre nett, wen Sie mir sagen könnten, was ich jetzt genau zu beachten habe! Im Übrigen: Kann mein Chef das eigentlich auf diese Art tun? Vielen Dank für Ihre Antworten MfG Dinah

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dinah,

wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, mit der Folge, dass Sie Ihren Teilzeitarbeitsplatz nicht mehr ausüben können, können Sie einen Antrag auf Umwandlung in eine volle Erwerbsminderungsrente stellen.

Ob sich bereits aus dem bisherigen Gutachten ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente ergibt,

weil kein leidensgerechter Teilzeitarbeitsplatz mehr vorliegt, oder ob eine erneute Begutachtung notwendig ist,

kann von hier aus nicht gesagt werden. Das entscheidet der medizinische Dienst Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers nach Einsicht in Ihre Akte.

Sollte die Kündigung bereits erfolgen, bevor über Ihren Rentenantrag entschieden worden ist, melden Sie sich

bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, damit Sie Arbeitslosengeld erhalten und Rentenversicherungsbeiträge für Sie

gezahlt werden.

Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie daneben 400,00 EUR im Monat hinzuverdienen

(dies entspricht einem Minijob), ohne dass dies zu einer Rentenkürzung führt. An zwei Monaten im Jahr dürfen Sie die

Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Betrag überschreiten, also bis 800,00 EUR hinzuverdienen.

Wenn Sie zur arbeitsrechtlichen Zulässigkeit der Vertragsänderungen beraten werden wollen, wenden Sie sich

an den VdK oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie sich

auch dorthin wenden.

6 Antworten

mabueam 13.06.2009 | 19:55
Halo, m.W. darf dein Chef dies so nicht fordern. Der bisherige Arbeitsplatz darf durch so eine "Änderungskündigung" nicht weggenommen werden. Aufpassen muss man nur bei Betriebsgrößen von Angestellten kliener 10 (?). Da gelten andere Gesetze zum MItarbeiterschutz. Also nur nicht darauf eingehen und ggf. Rücksprache beim Arbeitsamt oder Gewerkschaften halten.
Dinaham 13.06.2009 | 20:02
Hallo, wir sind ein Betrieb mit 1 Angestellten in Vollzeit, 1 Teilzeit (ich), 1 geringfügig Beschäftigte, 1 Azubi. Das Arbeitspensum ist von mir nicht mehr zu bewältigen, weil ich wegen einer rheumatischen Erkrankung manchmal steif vor Schmerzen bin. Mein Chef hat mich schon die ganze Zeit aus Loyalität *migeschliffen*. Allerdings laufen die Geshäfte nicht mehr so gut und ich bin nicht mehr tragbar- zumindest nicht für das Gehalt, dass ich bekomme. Gruß Dinah
Corlettoam 13.06.2009 | 21:25
Leider haben Sie keine Chance etwas gegen die Entscheidung ihres Chefs zu unternehmen. Wie Sie schon selber anmerken, hat der Chef ihnen aus " Loyalität " diesen Teilzeitarbeitsplatz gegeben - jetzt nimmt er ihnen diesen genauso wieder weg - leider... Die zeitliche Besetzung und Erfordernisse der einzelnen Arbeitsplätze kann er als Inhaber und Chef völlig alleine bestimmen. Bei ihnen sogar noch ohne Einbeziehung eines Betriebsrates - da ja nicht vorhanden... Und mit der ihnen zuerkannten Teilerwerbsminderungsrente hat ihr Chef nichts am Hut. Das ist alleine " ihr " Problem. Insofern bleibt ihnen nur das neue Stellenangebot entweder anzunehmen oder abzulehnen. Dann werden Sie wohl eine Kündigung erhalten. Dagegen können und sollten Sie dann mit einer Kündigungschutzklage vorgehen, um eventuell noch eine Abfindung zu bekommen. Bei einer 30 jährigen Betriebszugehörigkeit sollte dies auf jeden Fall möglich sein. Lassen Sie sich dann aber auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder dem VDK/SoVD vertreten, denn in so einem Arbeitsgerichtsverfahren lauern " tausend Fallen " ... Als Laie hat man da keine Chance !
Schadeam 14.06.2009 | 13:15
Warum lassen Sie sich nicht krank schreiben und beantragen die volle Rente? Sie schreiben, dass Sie nicht mehr können, dass Sie eine Teil EM haben, weil Sie noch einen Arbeitsplatz besitzen (wäre es sonst nicht eh die volle Rente?).... Warum Ihr Chef jetzt ein schlechtes Gewissen haben soll, sehe ich nicht - er kann doch nichts für Ihre Krankheiten. Dass er Sie darauf anspricht, wenn er sieht, dass Sie Ihre Halbtagsarbeit nicht mehr machen können, ist doch kein Verbrechen?
Dinaham 14.06.2009 | 18:57
Hallo, ob es eh`eine volle Rente gäbe, weiß ich nicht-deshalb habe ich hier nachgefragt, das HIER ist das Expertenforum. Dass man Chef ein schlechtes Gewissen haben sollte oder dass er meine verminderte Leistungsfähigkeit bemängelt und deshalb ein Verbrechen begeht, habe ich mit keiner Silbe angedeutet. Mir geht es darum, dass ich meine soziale Absicherung behalte. An wen muss ich mich wenden um zu erfahren ob mir eine volle EM-Rente zusteht? Vielen Dank MfG Dinah
Schadeam 15.06.2009 | 06:47
das werden Sie nur erfahren, wenn Sie es beantragen und den Bescheid in Händen halten....
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