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em-rente?

von jenny19.07.2009 | 21:11
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3 Antworten

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hallo, meine situation: bin seit 2006 beim arbeitsamt als arbeitslos ohne leistung gemeldet mit meldung an rententräger....vorher habe ich ein jahr arbeitslosengeld bekommen...und wieder vorher habe ich seit 1996 voll versicherungspflichtig gearbeitet. Seit 6 wochen bin ich nun krankgeschrieben. diese krankenbescheinigung hat das arbeitsamt bekommen, die krankenkasse nicht...da ich ja kein krankengeld zu erwarten habe..bin ja familienversichert. Jetzt meldet mich nach 6 wochen krankheit das arbeitsamt ab, da ich ja noch eine weile krank sein werde und daher nicht vermitlungsfähig. ich werde wohl noch einige zeit krank sein, da ich ein schwere operation hinter mir habe.Eine weitere krankschreibung braucht das arbeitsamt nicht mehr. jetzt zur rentenversicherung: ab nun an, da ja die zeiten von arbeitsamt nicht mehr gemeldet werden, da ich länger als 6 wochen krank bin werde ich ein lücke im verlauf haben und eine weitere anmeldung nach der krankheit beim arbeitsamt wäre für die rentenversicherung zwecklos wurde mir gesagt weil dann schon eine lücke vorhanden ist. Meine frage: Könnte ich beim rententräger erwerbsminderungsrente oder erwerbsunfähigkeitsrente(ist diese auf zeit oder für immer?) beantragen? Zumindest für die zeit wo ich noch krank bin. Oder muss ich erst noch ein halbes jahr warten und dann erst eine renten beantragen solange ich krank bin? Müsste ich mir dazu eine weitere krankenbescheinigung geben lassen und wo müsste ich die einreichen? Oder hat das nichts mit einer krankenbescheinigung zu tun? bin übrigens 4 jahre alt. wie soll ich jetzt weiterverfahren? Oder soll ich erstmals abwarten? und mit keine weitere krankenbescheinigung geben lassen? und einfach nach einen halben jahr, falls ich noch dann krank bin mir auf der stadt einen antrag auf erwerbsminderungsrente oder erwerbsunfähigkeitsrente holen? wie kann ich nachweisen dass ich schon ein halbes jahr krank bin? lg jenny vielen dank und liebe grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jenny,

auch Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit ohne Zahlung von Krankengeld können ggf. als beitragsfreie Anrechnungszeiten anerkannt werden. Diese Zeiten sind dem Rentenversicherungsträger nachzuweisen. Eine Glaubhaftmachung reicht nicht aus. Nach Vorlage geeigneter Unterlagen z.B. Atteste des Haus- bzw. Facharztes entscheidet der Rentenversicherungsträger über die Anrechnung.

Einen Antrag auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung können Sie ortsnah in einem Service Zentrum der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen . Die Bewilligung dieser Rentenart erfolgt grundsätzlich befristet.

2 Antworten

Tanteam 19.07.2009 | 21:37
Lassen Sie sich so lange wie sie krank sind auch Bescheinigungen darüber geben. Nach Ende der Krankschreibung melden sie sich wieder umgehend bei der Agentur für Arbeit an. Die Bescheinigungen über die Zeit der Arbeitsunfähigkeit reichen sie bei ihrem Rententräger ein. Diese Zeit wird dann eine Anrechnungszeit wegen Arbeitunfähigkeit und die danach folgende Zeit der Meldung beim Arbeitsamt wird eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit. Das alles funktioniert jedoch nur, wenn jeder Monat seit Ihrer letzten Beschäftigung auch mit Zeiten belegt war. Ob sie später einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen sollten, steht auf einem anderen Blatt.
Genieam 21.07.2009 | 13:25
Du bist erst 4 Jahre alt ?
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