Hallo
Erstmal sorry falsch die Frage schon beantwortet wurde.
Beispiel Jemand Jahrgang 58 ist seit 25 Jahren Rollstuhlfahrer, aber arbeitet bisher Vollzeit.
Wenn er jetzt die EM Rente beantraft spielt es da eine Rolle,daß die Gründe für die EM Rente schon solange zurück-liegen ?
Falls keine EM Rente beantragt wir kann er als Schwerbehinderter ja 3 Jahre früher in die Altersrente gehen. Werden in diesem Fall auch die 10,8 % abgezogen ?
Daß bei der Berechnung der Altersrente die vorhandenen Schwerbehinderung keine Rolle spielt davon gehe ich aus.
vielen Dank