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EM Rente

von Karibik28.11.2009 | 02:26
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Hallo Erstmal sorry falsch die Frage schon beantwortet wurde. Beispiel Jemand Jahrgang 58 ist seit 25 Jahren Rollstuhlfahrer, aber arbeitet bisher Vollzeit. Wenn er jetzt die EM Rente beantraft spielt es da eine Rolle,daß die Gründe für die EM Rente schon solange zurück-liegen ? Falls keine EM Rente beantragt wir kann er als Schwerbehinderter ja 3 Jahre früher in die Altersrente gehen. Werden in diesem Fall auch die 10,8 % abgezogen ? Daß bei der Berechnung der Altersrente die vorhandenen Schwerbehinderung keine Rolle spielt davon gehe ich aus. vielen Dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.11.2009 | 07:49

Es gibt auch heute noch Renten, die bewilligt werden, obwohl der Leistungsfall weit in der Vergangenheit liegt, das ist möglich.

Aber Schwerbehinderung ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsminderung. Sie (und auch Herr Minister Schäuble) beweisen tagtäglich, dass ein Rollstuhlfahrer in Vollzeit arbeiten kann, wenn er den geeigneten Job hat.

So gesehen müssten schon weitere Leiden dazukommen, dass eine Berentung wegen Erwerbsminderung aussichtsreich erscheint-das müsste in einem Rentenverfahren geklärt werden.

Wenn Sie auf 35 Versicherungsjahre kommen und mindestens 50% schwerbehindert sind, erfüllen Sie die Bedingungen für die AR für Schwerbehinderte. Diese ist abschlagsfrei für Ihren Jahrgang mit 64 und bei 10,8% Abschlag ab 61 möglich. Ein Vertrauensschutz (Rente ab 60 oder ohne Abschlag ab 60) besteht bei Jahrgang 1958 nicht.

Weiteres ersehen Sie aus einer Rentenauskunft, die Sie entweder besitzen oder jederzeit bei der DRV anfordern können.

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