Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente

von Bine07.11.2011 | 19:08
1337 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich bekomme Teil-EU und bin 50 % beschäftigt. Vor über einem Jahr wurde ich wieder eingegliedert, wobei man mir sagte, einen Arbeitsplatz, der meinem persönlichen Leistungsprofil (psychisch) entspricht, könne man mir nicht anbieten. Mittlerweile bin ich wieder krank geschrieben wegen der Arbeit. Es wird nun doch wieder ein Platz für mich gesucht. Kann ich für die Übergangszeit Arbeitsmarktrente bekommen? Danke für eine Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.11.2011 | 07:46

Hallo Bine,

wenn ich Sie recht verstehe, haben Sie ja einen Teilzeitarbeitsplatz inne und wollen den im Prinzip auch behalten (eben nur auf einer anderen Stelle). Da kann ich mir einen Anspruch auf die sogenannte Arbeitsmarktrente nur schwer vorstellen.

Andererseits deutet Ihre Arbeitsunfähigkeit ja darauf hin, dass Sie möglicherweise auch eine Teilzeitbeschäftigung gar nicht ausüben können - was für eine volle Erwerbsminderung sprechen würde.

Sie können das letztlich nur mit Ihrem Rentenversicherungsträger direkt klären, da hier im Forum natürlich Ihr Gesundheitszustand nicht beurteilt werden kann. Dazu müssten Sie einen Antrag auf die volle Erwerbsminderungsrente stellen.

Bitte klären Sie aber unbedingt ab, wie die Regelungen bei Ihrem Arbeitgeber sind - unter bestimmten Umständen endet das Beschäftigungsverhältnis mit einer vollen Erwerbsminderungsrente automatisch oder der Arbeitgber kündigt Ihnen. Sie sollten sich überlegen, ob dies in Ihrem Sinne wäre...

3 Antworten

Uuuuupsam 07.11.2011 | 21:01
Diese Frage kann hier keiner beantworten. Sie ist im Rahmen eines Rentenfeststellungsverfahrens zu klären. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag. Vielleicht steht Ihnen sogar eine volle EM-Rente zu.
Dannyam 08.11.2011 | 11:13
Wer einen Teilzeitarbeitsplatz inne hat kann KEINE Arbeitsmarktrente erhalten. Das ist doch wohl völlig klar. Niur derjenige der bereits arbeitslos ist und/oder dessen Arbeitgber keinen Teilzeitarbeitsplatz bereitstellen kann, könnte einen Arbeitsmarktrente erhalten. Dies wird aber immer erst von seitens der RV und/ode der Agentur für Arbeit gerpüft. Die Vermittlung in einen Teilzeitarbeitsplatz kann bis zu 1 Jahr dauern. Solange hat die AfA Zeit dafür und vorher gibts dann eben auch keine Arbeitsmarktrenmte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026