Sobald das Arbeitslosengeld 1 eingestellt wurde, erhalten Sie einen Rentenbescheid über die Neuberechnung Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Wenn Sie nur über diesen Rentenbezug in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, dann sind weitere zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse nicht zu leisten. Der Abzug der Kranken/Pflegeversicherung erfolgt also nur über Ihre Rentenzahlung.