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Experten-Antwort

EM- Rente

von Peter S.21.06.2011 | 15:05
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin Geburtsjahr 1956 und bekomme seit 2006 dauerhafte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, momentan aber die Arbeitsmarktrente. Laut Rentengutachten ist mein Hauptberuf Berufskraftfahrer nicht mehr leidensgerecht, sprich ich darf ihn nicht mehr ausüben. Für mich kommen nur die Verweisungsberufe Pförtner, Helfer in einer Poststelle und Wächter ohne Streifendienst in Frage. Medizinische und berufliche Rehabilitation wird nicht vorgeschlagen. Gesundheitliche Besserung ist unwahrscheinlich. Meine Frage ist folgende- da ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann/ darf und ich vor 1960 geboren bin, wäre da nicht ein Antrag auf Umwandlung in EU-Rente sinnvoll? Wenn ja, wie müsste ich vorgehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.06.2011 | 06:54

Ich schließe mich den Ausführungen von "Volker" (von 17:18 Uhr) an.

8 Antworten

-_-am 21.06.2011 | 15:34
Auf was wollen Sie hinaus? EU-Renten gibt es nicht mehr. Wenn Sie bereits eine "Arbeitsmarktrente" beziehen, also eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, könnte Ihnen die allenfalls noch als Dauerrrente bewilligt werden. Sie würden damit nur den Antrag alle 3 Jahre sparen. Die Höhe würde das nicht ändern.
honkam 21.06.2011 | 15:37
Genau aus diesem Grund erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Wären Sie nach dem 01.01.1961 (das ist übrigens der Stichtag) geboren, würden Sie mit Ihrem beschriebenen Leistungsvermögen gar keine Rente bekommen, da Sie die genannten Verweisungsberufe noch ausüben können. Da Sie aber 1956 geboren sind, ist zusätzlich noch zu prüfen, ob diese Berufe nicht nur ausgeübt werden könne, sondern ob sie sozial zumutbar sind. Und Ihr Rentenversicherungsträger hat festgestellt, dass es in Ihrem Fall nicht sozial zumutbar ist, eine dieser Tätigkeiten auszuüben. Aus diesem Grund erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI.
honkam 21.06.2011 | 15:40
Oh, hab das mit der Arbeitsmarktrente übersehen. Wundert mich aber bei dem beschriebenen Leistungsvermögen (als Pförtner, Helfer in Poststelle, Wächter verweisbar)...
Volkeram 21.06.2011 | 15:49
Ihr Frage ist unklar. Sie sprechen in Rätseln... Irgendwas in eine EU-Rente umwandeln können Sie alleine schon deshalb nicht mehr, da es EU-Renten seit 2001 gar nicht mehr gibt... Sie bekommen also eine teilweise EM-Rente auf Dauer die aufgrund der Arbeitsmarktlage als volle EM-Rente ( Arbeitsmarktrente ) gezahlt wird. Da Sie vor dem 2.1.61 geboren sind, hätten Sie zwar theoretisch aufgrund der Vertraunensschutzregelung noch einen Anspruch auf die teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit . Diese wurde ihnen aber 2006 bei Rentenzuerkennung schon nicht gewährt, da entsprechende Verweisungsberufe ( wie Pförtner, Wächter etc. ) benannt wurden. Was in Drei Teufels Namen wollen Sie also jetzt noch wohin umwandeln ???
Peter S.am 21.06.2011 | 16:21
Mir ging es lediglich um die 3jährliche Antragstellung. Das die Höhe der Rente sich nicht ändert, ist mir klar. Im nachhinein sehe ich, daß ich wirklich unklar gefragt und trotzdem die mich interessierende Antwort bekommen habe Vielen Dank für Ihre Antworten.
Volkeram 21.06.2011 | 17:18
Die Arbeitsmarktrente hat nun mal eben 2 entscheidende Nachteile gegenüber einer vollen EM-Rente die aus rein medizinischen Gründen zuerkannt wird : Eine Arbeitsmarktrente kann nie unbefristet also Dauer bis zur Regelaltersgrenze gezahlt werden. Diese Rentenart müssen Sie leider immer wieder verlängern lassen, auch wenn dies nur ein reines Pro-Form Verfahren ist und da nichts mehr weiter überpüft wird. Außerdem unterliegen Sie bein einer Arbeitsmarktrente natürlich immer dem Risiko, das irgendwann mal der Arbeitsmarkt wieder als offen erklärt wird und damit des Wegfalls dieser Arbeitsmarktrente. Dann würden Sie nur noch die halbe EM-Rente ausgezahlt bekommen. Zumindest rein theoretisch wäre dies ja möglich , aber praktisch siehts danach derzeit und bis auf weiteres ja nicht aus. Um diesen beiden Punkte zu entgehen, müssten Sie also eine volle EM-Rente aus rein med. Gründen begehren. Ob dies aber in ihrem Falle sinnvoll erscheint und überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte, können Sie nur selbst beurteilen. Eine ganz erhebliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes wäre dafür sicher unabdingbar und das wollen wir für Sie nun mal nicht hoffen... Vielleicht wäre es bereits seinerzeit 2006 sinnvoll gewesen, Widerspruch gegen die teilw. EM-Rente einzulegen und auf eine volle EM-Rente aus rein med. Gründen zu pochen ? Aber über verschüttete Milch braucht man sich ja nachträglich nicht mehr aufzuregen.
Peter S.am 21.06.2011 | 17:43
2006 hatte ich noch die Hoffnung auf baldiges wieder arbeiten dürfen. Naja, was solls. Vielen Dank für Ihre ausführliche und erklärende Antwort. Peter S.
Sozialröchler?am 21.06.2011 | 22:32
Wenn Sie den Antrag auf EM-Rente aus rein medizinischen Gründen stellen, kann der Schuss aber auch sehr unangenehm nach Hinten los gehen. Stellen Sie sich vor, der Gutachter befindet Sie wieder für vollschichtig einsatzfähig ... An Ihrer Stelle würde ich die Füße ganz still halten und nicht scharren! Der Antrag alle 3 Jahre ist doch ein rein formaler Vorgang. Sollte Ihnen tatsächlich noch jemand eine Stelle anbieten wollen, können Sie den Antrag auf EM-Rente aus rein medizinischen Gründen noch immer stellen.
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