EM Rente

von
Jule

Hallo .meine EM Rente ist am 31.12.2019 ausgelaufen .Den Neuantrag habe ich bereits am 10.7 .2019 gestellt.Aber ich warte noch auf die Antwort der DRV.Nun meine Frage..da die Gutachter..die DRV so lange mit der Bearbeitung meines Antrags brauchen,wie sieht es da mit der Krankenversicherung aus.Bin ich überhaupt noch KV.Lg.. Ps.Ich warte jeden Tag auf die Antwort der DRV .

Experten-Antwort

Hallo Jule,
die Krankenkasse wird über den Antrag auf Weiterzahlung der Rente durch die Rentenversicherung informiert.
Zu konkreten Fragen bezüglich Ihrer Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

von
Kaiser

Zitiert von: Wie so oft Larifari-Antwort der Experten
Warum kann denn das außer einer Pauschalantwort der "Experten" die DRV nicht beantworten? Es ist weder Schuld der Versicherten noch Angelegenheit der Krankenkasse, sondern schon eine Frage, die die Rentenversicherung zu beantworten hat, wenn sie es nicht schafft, binnen 6 Monaten eine Antwort zu geben. Hier sind die "Experten" gefragt.

Weil die Rentenversicherung nicht über Angelegenheiten der Krankenkasse entscheidet, ob Dir das nun passt oder nicht.
Warum sich die Antragsbearbeitung verzögert und wann vermutlich mit einer Entscheidung gerechnet werden kann , das kann bei der Rentenversicherung erfragt werden. Im Übrigen hat ein „Experte“ geantwortet, auch wenn es nicht Deine Wunschantwort ist.

von
wie so oft ohne Wissen und Verstand losgepoltert

Zitiert von: Wie so oft Larifari-Antwort der Experten
Warum kann denn das außer einer Pauschalantwort der "Experten" die DRV nicht beantworten? Es ist weder Schuld der Versicherten noch Angelegenheit der Krankenkasse, sondern schon eine Frage, die die Rentenversicherung zu beantworten hat, wenn sie es nicht schafft, binnen 6 Monaten eine Antwort zu geben. Hier sind die "Experten" gefragt.

Hier mal ein Auszug aus dem Gesetzbuch zur Krankenversicherung:

„Versicherungspflichtig sind

Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren, …“

1.
Wie man unschwer erkennen kann, spielt es für die Krankenversicherungspflicht keine Rolle, wie lange es dauert, bis der Rentenbescheid erteilt wird. Entscheidend ist allein das Datum des Rentenantrags und dass die Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind.

2.
Wie man weiterhin erkennen kann, muss man 9/10 der zweiten Hälfte seines Versicherungslebens Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert (§ 10) gewesen sein.

Diese 9/10-Belegung kann nur von der Krankenkasse geprüft werden. Da ist die DRV völlig außen vor. Es geht ja um Mitgliedschaftszeiten in der Krankenkasse, nicht in der Rentenversicherung.

von
Schorsch

Zitiert von: Wie so oft Larifari-Antwort der Experten
....sondern schon eine Frage, die die Rentenversicherung zu beantworten hat, wenn sie es nicht schafft, binnen 6 Monaten eine Antwort zu geben.

Im Regelfall dauert es keine sechs Monate.und wenn doch, dann gibt es mit Sicherheit Gründe dafür, die nicht unbedingt die DRV zu verantworten hat.

Schalten Sie also mal einen Gang runter!

MfG

von
Schoenschief

Im Regelfall dauert es keine 6 Monate?

Aha, das sieht die DRV aber anders. Erst vor ein paar Wochen hat die DRV in Berlin auf Anfrage der Linken mitgeteilt, dass ein Antrag ca. 5 Monate Bearbeitung beansprucht, oftmals länger. Auch ich habe bei Antrag alles zur Verfügung gestellt, alle Ärzte haben binnen 1 Woche geantwortet und dennoch hat es mehr als 6 Monate gedauert, erst nach 2 maliger Mahnung durch den VDK und nach über 5 Monaten kams überhaupt erst zur Begutachtung.

Als ob es kein Problem bei der DRV gäbe. Das ist ziemlich lächerlich.

von
Siehe hier

Zitiert von: Jule
Hallo .meine EM Rente ist am 31.12.2019 ausgelaufen .Den Neuantrag habe ich bereits am 10.7 .2019 gestellt.Aber ich warte noch auf die Antwort der DRV.Nun meine Frage..da die Gutachter..die DRV so lange mit der Bearbeitung meines Antrags brauchen,wie sieht es da mit der Krankenversicherung aus.Bin ich überhaupt noch KV.Lg.. Ps.Ich warte jeden Tag auf die Antwort der DRV .

Hallo Jule,
wenn Sie alleinstehend sind, sollten Sie schnellstmöglich handeln, sonst stehen Sie nämlich plötzlich mit Beitragszahlungen zur KK alleine da. Seit 2009 gibt es eine Versicherungspflicht...

Falls nicht, sollte Ihr Partner klären, ob Sie in der Familienversicherung aufgenommen werden können.

Sie sollten dann zunächst Ihre zuständige Rentenversicherung anschreiben und um kurzfristige Weiterbewilligung der Rentenzahlung bitten, da Ihr Antrag noch in Bearbeitung ist.
Es ist einen Versuch wert..., auch wenn das anscheinend regional unterschiedlich gehandhabt wird (Quelle verschiedene Beiträge hier im Forum).
Dann prüfen Sie, ob evtl. noch ein Krankengeldanspruch aus der Zeit vor der EMRente besteht. Falls ja, gehen Sie am Montag direkt zu Ihrem Arzt und lassen sich krankschreiben. Ihr Arzt muss darauf achten, dass "Folgebescheiniung aus sonstigen Gründen" angekreuzt ist (Ursache Ihrer Krankheit ist die Gleiche, wegen der Sie als erwerbsgemindert eingestuft wurden).
Geben Sie die Krankmeldung dann erst einmal ganz normal ab. Es wird vermutlich einige Rückfragen geben, weil eine Lücke besteht.
Das aber lassen Sie erst einmal auf sich zukommen.

Und falls Sie tatsächlich alleinstehend sind, sollten Sie außerdem ganz dringend zum Jobcenter gehen und dort Zahlungen aufgrund von "Nahtlosigkeit" beantragen. Nehmen Sie dorthin Ihre Unterlagen mit, mit denen Sie nachweisen können, dass Sie den Weiterbewilligungsantrag gestellt haben. So sind Sie dann auf jeden Fall krankenversichert. Und haben zudem Anspruch auf Geldleistung rückwirkend seit dem Monatsersten (sofern Sie nicht aus anderen Gründen nicht Anspruchsberechtigt sind, was von hier aus nicht beurteilt werden kann).
Wenn Ihre EMR dann (rückwirkend) weiterbewilligt wird, bekommt das Jobcenter maximal bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Rente das Geld erstattet.
Falls die Krankenkasse Ihnen tatsächlich Krankengeld bezahlt, wird auch das gegengerechnet.
Aber das wären so die Schritte, die Sie angehen sollten, damit Sie "in Ruhe abwartend" nicht plötzlich ab dem Monatsende nicht nur unversichert sondern auch ohne Geld da stehen. Außer natürlich, Sie haben noch einige Taler unter dem Kopfkissen versteckt und es ist Ihnen egal :-)
Alles andere müssen Sie dann bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse klären, auch wie hoch die Beiträge sind, wenn Sie sich nun selbst versichern müss(t)en, etc.

Alles Gute und viel Erfolg!

von
Paula

Zitiert von: Schoenschief
Auch ich habe bei Antrag alles zur Verfügung gestellt, alle Ärzte haben binnen 1 Woche geantwortet und dennoch hat es mehr als 6 Monate gedauert,....

War das ein Erstantrag oder ein Verlängerungsantrag wie im hier vorliegenden Fall?

Ich musste noch nie länger als vier Wochen auf meine Weiterbewilligungen warten!

von
-

Liebe Leser,

weil die Diskussion äußerst befremdliche Formen annahm, haben wir in diesem Thread Beiträge gelöscht.

Ihr
Admin

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