Hallo Elsi,
wie bereits schon von den anderen Forumsmitgliedern dargelegt wurde, obliegt die Entscheidung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens werden aber natürlich die von Ihnen bzw. Ihrem Anwalt vorgebrachten Äußerungen und auch die Argumente des Jobcenters entsprechend gewürdigt und in die Überprüfung der Entscheidung mit einbezogen.